Bruni Adler ist bislang straffrei durchs Leben gegangen. Die deutsche Sozialpädagogin und Familientherapeutin hat drei Kinder zur Welt gebracht und drei Bücher geschrieben. Das Gefängnisleben kannte die 58-Jährige nur aus Filmen, Literatur und Erzählungen. Bis letzten Sommer.

Adler lebt in Wangen im Allgäu, ihre Mutter in der Nähe von Appenzell. Wenn sie oder eines ihrer Kinder die betagte Frau besuchen geht, führt der Weg durch Altstätten SG. Mitte Juli 2009 wird Bruni Adler in Wangen auf den Polizeiposten gebeten. Es liege ein Amtshilfegesuch aus der Schweiz vor, das auf sie zugelassene Auto habe am Samstag, dem 11. April 2009, um 11.24 Uhr in Altstätten eine Geschwindigkeitsübertretung begangen.

Da dieser Termin einige Monate zurückliegt, bittet Adler um das Beweisfoto, auf dem allerdings ausser einem schwarzen Fleck nichts zu erkennen ist. Adler erklärt, dass auch ihre Kinder das Auto öfter benutzen, eine Identifizierung sei ohne Bild kaum möglich. «Da ich von dem Grundsatz ausging, dass ich unschuldig bin, bis meine Schuld bewiesen ist, dachte ich, damit sei der Fall erledigt», sagt sie.

«Ich war total verblüfft»

Monate später erhält Bruni Adler vom Bussenzentrum der Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Bussenverfügung, in der sie aufgefordert wird, für die Geschwindigkeitsübertretung 500 Franken zu bezahlen. Sie legt telefonisch Widerspruch ein und bittet um Anhörung vor einem schweizerischen Gericht. Am 16. September erhält sie ein Einschreiben. Sie müsse aufgrund ihres Wohnsitzes ausserhalb der Schweiz vor der Eröffnung eines ordentlichen Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung von 800 Franken leisten. Statt das zu tun und damit rechtsgültigen Rekurs einzulegen, schreibt sie am 23. September an den zuständigen Beamten: «Ich akzeptiere meine Pflicht der ‹Feststellung der Personalien› nach Art. 28 und gebe Ihnen über den gesuchten Fahrer gern Auskunft, wenn Sie mir Unterlagen zur Verfügung stellen, anhand deren mir dies möglich ist.»

Am 14. Oktober erhält Bruni Adler eine weitere Mahnung. Auf telefonische Nachfrage wird ihr erklärt, sie müsse entweder bezahlen – oder für vier Tage Ersatzhaft antreten. «Ich war total verblüfft, dass ich ohne Schuldspruch ins Gefängnis sollte», sagt sie heute.

Vom juristischen Standpunkt aus gesehen ist ihr kein Unrecht geschehen. Denn indem sie die Vorkasse für die Anfechtung des Bussbescheids nicht leistete, anerkannte sie diesen, und die Busse wurde rechtsgültig. «Weder mir zugeschickte Gesetzestexte noch meine Anrufe bei der Staatsanwaltschaft haben mir das vermittelt», sagt Adler dazu. Die Umwandlung nicht bezahlter Bussen in Hafttage kennen übrigens auch andere Länder, etwa Deutschland und Österreich.

Am 29. November bietet Bruni Adler der Behörde in einem Brief an, dass sie und ihre Kinder solidarisch je einen Tag Haft absitzen, da es nicht gelungen sei herauszufinden, wer an jenem Tag das Auto gefahren habe, alle aber in Frage kämen. Eine Antwort bleibt aus. Erst am 16. April 2010 flattert der 58-Jährigen eine Aufforderung zum Strafantritt für den 27. Juli 2010 ins Haus. «Bei Nichterscheinen erfolgt die Ausschreibung zur Verhaftung im Fahndungsregister der Polizei.» Immer noch vertraut sie auf die Unschuldsvermutung und bittet aus Termingründen um eine Verschiebung des Haftantritts. Die wird ihr gewährt. Doch dann heisst es: Antreten zur Haft!

Aus dem Gefängnistagebuch

«Am 3. August 2010 erscheine ich wie aufgefordert bei der Kantonspolizei in der Spitalgasse in St. Gallen – in der festen Überzeugung, man werde mich, da meine Schuld nicht erwiesen ist, wieder nach Hause schicken. Stattdessen erscheint eine junge Polizistin und fordert mich auf mitzukommen. Sie trägt eine Pistole, einen Schlagstock und andere Gegenstände zum Selbstschutz – oder zur Gewaltanwendung.

Am Ende eines Ganges öffnet sich eine Tür in eine Art Verhörzimmer. Die Polizistin fordert mich auf, mich zu entkleiden. Als ich splitternackt vor ihr stehe, zieht sie Gummihandschuhe an und hebt meine Brüste an. Dann fordert sie mich auf, mich vornüberzubeugen, und zieht mein Gesäss auseinander. Sie tut nur ihre Pflicht, versuche ich mich zu beruhigen, während ich diese demütigende Behandlung über mich ergehen lasse.

Nachdem die Beamtin die Nähte meiner Wäsche abgetastet hat, darf ich mich anziehen. Uhr, Ring, Handy, Handtasche und Koffer muss ich ihr aushändigen. Dann erst erfahre ich, dass sie mich in die Untersuchungshaftanstalt Neugasse bringen wird. Wo das ist, weiss ich nicht.

Ich bitte die Polizistin, meine Mutter benachrichtigen zu dürfen. Vom Ort meiner Inhaftierung dürfe ich niemanden benachrichtigen, erwidert sie. Immer stärker verspüre ich das Gefühl des Ausgeliefertseins. Ein Anflug von Panik erfasst mich.

Nach einer halben Stunde legt man mir Handschellen an. Es geht durch die unterirdischen Gänge des Polizeipostens, ich voraus, die Polizistin hinterher. Am Fusse einer Treppe angelangt, muss ich mich auf zwei gelbe, auf dem Boden aufgemalte Fusssohlen stellen, das Gesicht zur Wand. Eine Tür öffnet sich zur Tiefgarage hin. Dann gehts zu einem weissen Minibus mit getönten Scheiben. Im Inneren des Autos befindet sich ein Käfig. Mir wird befohlen, mich auf einen der Plastiksitze zu setzen. Angeschnallt werde ich nicht.

Ich bekomme Angst. Mit den Händen in Handschellen bin ich wehrlos. Was, wenn die Fahrerin plötzlich bremsen muss? Die geschätzten 15 oder 20 Transportminuten – eine Uhr habe ich ja nicht mehr – erscheinen mir wie eine Ewigkeit.

Der Bus hält. In einem grossen Innenhof werde ich von zwei Justizvollzugsbeamten mit den Worten empfangen: «Sie machen wohl ein paar Tage Urlaub bei uns.» Ehe ich meine Einzelzelle betrete, bitte ich einen der beiden Bewacher, meine 80-jährige Mutter zu benachrichtigen. Schliesslich erbarmt er sich: Er werde sie entgegen seinen Vorschriften anrufen.

Man befiehlt mir, mein Bett, eine 60 cm breite Liege, zu machen, Bettwäsche liegt bereit. Später reicht man mir Medikamente, Blutdruck-Messgerät, Zahnbürste, Zahnpasta und Gesichtscreme, Bücher sowie Schlafanzug und Wäsche durch das Fenster in der Eisentür. Da der nächste Duschtag erst in drei Tagen ist, erhalte ich sogar mein Deodorant.

Schon bald kommt das Mittagessen. «Sie haben eine halbe Stunde Zeit zum Essen. Plastikbesteck liegt im Regal. Bitte nach dem Essen waschen.» Die Reste werden pünktlich wieder abgeholt. Bei dieser Gelegenheit erhalte ich auf Wunsch Bleistift und Schreibpapier. Mein Kugelschreiber wie auch ein Spitzer werden offenbar als zu gefährlich eingestuft.

Meine Zelle misst 4,20 m Länge und 2,20 m Breite, als Massstab dient mir ein Blatt Papier. Weisse Wände, blauer Linoleum-Fussboden, Feuerlöscher an der Decke über dem Lautsprecher. Gegenüber der Tür ein hochgelegenes, vergittertes Fenster hinter einer Plastikscheibe. Es gibt den Blick auf einen Dachabschnitt und ein Stück Himmel frei. Direkt an der Tür befindet sich die Toilette. Da sie bei jedem Türöffnen sofort im Blickfeld ist, benutze ich sie nur, wenn es im Gang ganz still ist.

Das Abendessen wird durchgereicht. Irgendwo schlagen Glocken. Es ist 17 Uhr. Der Wächter verabschiedet sich und wünscht mir eine gute Nacht. Diese dehnt sich zu einer lautlosen Ewigkeit. Die Matratze ist unbequem. Der Rücken schmerzt. Nur Kirchenglocken künden davon, dass die Zeit vergeht.

Der zweite Hafttag unterscheidet sich nur wenig vom ersten, zum einen durch einen Spaziergang im Innenhof und zum anderen durch den Verlust meiner Wolldecken: Nach dem Essen werden meine Bettwäsche und Decken abgeholt. Unfreundlich drückt mir ein bisher Unbekannter ein sauberes Laken, ein Kopfkissen und eine dünne weisse Decke in die Hand. «Darunter werde ich frieren», erkläre ich und bitte um eine der Wolldecken. «Im Spital gibts im Sommer auch nicht mehr», lautet die Antwort. Auch meine Bitte, mit der deutschen Botschaft telefonisch Kontakt aufnehmen zu dürfen, wird abgelehnt. Ich hätte lange genug Zeit gehabt, meine Busse zu bezahlen. Dass ich unschuldig bin, bis mir eine Schuld nachgewiesen ist, sage ich ihm nicht. Es ist zwecklos.

Später wiederhole ich meine Bitte um eine zusätzliche Decke bei meinen freundlicher gesinnten Wächtern und erhalte sie ohne weiteres. Offenbar gibt es eben überall gütige und grobe Menschen – auch im schweizerischen Strafvollzug.

Spaziergang ist angesagt, allerdings nicht im Hof, sondern in einem videoüberwachten Raum im vierten Stock. In zwei Ecken befinden sich überfüllte Aschenbecher, in den anderen Videoüberwachungsgeräte. Der Boden ist schmutzig. Um nicht von Wand zu Wand zu laufen, drehe ich eine «8» nach der anderen. Zwei Frauen kauern in einer Ecke und rauchen. Sie sind wegen Drogendelikten in U-Haft. Ich erfahre, dass wir uns mitten in der Altstadt von St. Gallen befinden, ganz in der Nähe des Marktplatzes.

Der Donnerstag, mein dritter Tag, ist zum Glück wieder ein Regentag. Bei blauem Himmel ist das Eingesperrtsein noch schwerer zu ertragen. Wir werden kurz nach dem Frühstück zum Spaziergang abgeholt. Als wir anbieten, den von Asche und Dreck strotzenden Boden zu säubern, mustert man uns überrascht. «Freitag ist Dusch- und Putztag», wird knapp erklärt. Es muss eben alles seine Ordnung haben, auch wenn sie schmutzig ist.

Freitag. Dusch- und Putztag. Mein letzter Tag. Wir erhalten den gewünschten Staubsauger. Das Kabel ist zwar wesentlich länger als das Stück Zahnseide, das ich am Vortag erhalten habe, aber wir werden ja videoüberwacht.

Was habe ich in den letzten vier Tagen gelernt, frage ich mich während meiner letzten schlaflosen Nacht. Ich habe gelernt, dass man ohne Gerichtsverfahren und ohne Beweis seiner Schuld ins Gefängnis kommen kann. Ich habe eine Vorstellung von der U-Haft im Kanton St. Gallen. Und ich habe erlebt, dass vor dem Gesetz nur theoretisch alle Menschen gleich sind: Wer Geld hat, kann sich teuren Rechtsbeistand leisten, wer keins hat, nicht. Ich habe mittlerweile eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.»

In Haft sind alle gleich

Auf eine Beschwerde gegen den Ort und die Art der Haft reagierte das zuständige Amt für Justizvollzug wie folgt: «Da es für Frauen in der Deutschschweiz nur eine Strafanstalt gibt, nämlich Hindelbank im Kanton Bern, musste die vergleichsweise kurze Strafe in einem sankt-gallischen Gefängnis vollzogen werden. Es trifft zwar zu, dass – isoliert betrachtet – für den Vollzug einer Freiheitsstrafe die Sicherheitsvorkehrungen eigentlich nicht nötig wären. Betrachtet man aber den ganzen Gefängnisbetrieb, müssen alle Personen nach den gleichen Regeln behandelt werden.»

Busse: Zahlen oder nicht?

Die Ordnungsbusse ist ein Schnellverfahren und kommt bei harmlosen Übertretungen von Verkehrsvorschriften zum Zug. Wenn Sie mit einer Busse nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Einsprache einreichen.

Tipp: Je tiefer der Betrag, desto weniger lohnt es sich, dafür das Kostenrisiko bei einem Schuldspruch einzugehen. Sind Sie im Fahrzeugausweis als Halter eingetragen und Ihr Wagen wurde geblitzt, sollten Sie angeben können, wer zur fraglichen Zeit am Steuer gesessen ist.

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