Gebrauchtwagen

Worauf muss ich beim Kauf einer Occasion achten?

Text:
  • Nathalie Garny
Bild:
  • Jupiterimages
Ausgabe:
2/09

Frage: In ein paar Monaten muss ich mein altes Auto ersetzen. Ich will wieder ein Occasionsmodell. Da ich ein absoluter Laie bin, habe ich Angst, über den Tisch gezogen zu werden. Worauf muss ich besonders aufpassen?

Worauf muss ich beim Kauf einer Occasion achten?

Je mehr Autos Sie sehen und vergleichen können, desto besser. Neben Preis und Alter sind die Anzahl Kilometer und der Zustand wichtig. Machen Sie bei Interesse eine Probefahrt und nehmen Sie jemanden mit – vier Augen sehen mehr als zwei. Sie müssen sich beim Fahren wohl fühlen. Seltsame Geräusche sind ein Warnsignal. Und schauen Sie sich innen und aussen um:

  • Entsprechen Polster, Innendach und Armaturenbrett dem Alter? Werfen Sie auch einen Blick unter die Teppiche. Gibt es Rost oder Feuchtigkeit?

  • Funktionieren Schlösser, Lampen und Blinker? Klemmen die Gurte nicht?

  • Das Lenkrad ist ausgeleiert, wenn es sich bei ausgeschaltetem Motor mehr als drei Finger breit bewegen lässt.

  • Wie tief ist das Reifenprofil? Mindestens vier Millimeter sind nötig.

Der Fahrzeugausweis verrät, wann die letzte Motorfahrzeugkontrolle durchgeführt wurde, und im Serviceheft sehen Sie, ob das Auto regelmässig gewartet wurde. Wenn Sie nach der Probefahrt am Kauf interessiert sind, können Sie bei Eurotax oder dem Touring-Club Schweiz (TCS) an-hand des Eurotax-Marktberichts überprüfen lassen, ob der Preis angemessen ist.

Ein Fachmann soll prüfen

Es lohnt sich, den Zustand des Autos auch fachmännisch abklären zu lassen. So beugen Sie späteren Überraschungen weitgehend vor. Vereinbaren Sie mit dem Händler am besten, das Fahrzeug von einer TCS-Stelle prüfen zu lassen. Die Kosten dafür übernehmen Sie. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Kaufvertrag und halten Sie zugesicherte Eigenschaften darin fest. Wenn der Verkäufer eine Garantie gewährt, prüfen Sie, ob er bestimmte Leistungen oder Teile ausschliesst. Wenn er Ihnen keine Garantie gibt, haben Sie im Prinzip keine Rückgriffsmöglichkeit.

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© Beobachter Ausgabe 2 vom 22. Jan 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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