Rückblende im Fall Olivia

Aargau handelt

Text:
  • Dominique Strebel
Ausgabe:
7/08

Über 70-jährige Autofahrer können im Kanton Aargau bald nicht mehr zum Hausarzt, um sich ihre Fahrtüchtigkeit bescheinigen zu lassen.

Beim Hausarzt an der falschen Adresse: Künftig müssen Auto fahrende Senioren einen anderen Arzt aufsuchen, wenn es um den Beleg der Fahrtüchtigkeit geht, wie Regierungsrat Kurt Wernli ankündigte. Nur so sei eine unabhängige Beurteilung möglich. Diese neue Regelung solle spätestens am 1. Januar 2009 in Kraft treten, erklärte Wernli. Damit macht er, was der Beobachter unlängst forderte (siehe Artikel zum Thema «Senioren am Steuer: Ab 70 das Billett nur noch auf Zeit?»).

Auslöser war der Fall der 15-jährigen Olivia, die in Brugg von einem 82-jährigen Autofahrer bei einem Unfall getötet wurde. Ein unabhängiger Experte wird nun prüfen, ob das Aargauer Strassenverkehrsamt Fehler begangen hat, als es dem betagten Autofahrer den Fahrausweis verlängerte.

Die Strafuntersuchung im Fall Olivia bleibt definitiv in der Hand von Samuel Sumi, obwohl Opferanwälte ihm Befangenheit vorwerfen. Alle Aufsichtsbeschwerden gegen ihn wurden gemäss Wernlis Generalsekretär Hanspeter Fricker abgewiesen.

Anzeige:

© Beobachter Ausgabe 7 vom 02. Apr 2008 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh