Strassenverkehr
Durchblick im Bussendschungel
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- Jupiterimages Stock-Kollektion
- Ausgabe:
- 23/09
Verkehrsdelikte werden unterschiedlich geahndet: Für gewisse gibt es Verfahrenskosten, für andere nicht. Und: Mal bemisst sich die Bussenhöhe nach Katalog, mal nach Ermessen des Richters.
Zwei quengelnde Kinder können auf einen Schlag ein Loch von 668 Franken ins Portemonnaie reissen – wenn man am Steuer sitzt, ihretwegen abgelenkt ist, ein signalisiertes Abbiegeverbot übersieht und zwei Sicherheitslinien überfährt. Dies musste Patrick Hiltebrand schmerzlich erfahren. Per Telefon wurde er von der Stadtpolizei Zürich darüber informiert, dass der polizeiliche Assistenzdienst ihn bei diesem verbotenen Fahrmanöver beobachtet hatte. Gleichzeitig beschwichtigte ihn der Beamte: «Er sagte, ich müsse mir keine Gedanken machen. Die Busse werde um die 200 Franken betragen», erinnert sich Hiltebrand.
Entsprechend überrascht war er, als die Bussenverfügung des Stadtrichteramts eintraf. Das Verdikt: 350 Franken Busse plus 318 Franken Verfahrenskosten. «Dieser Betrag ist in meinen Augen völlig unverhältnismässig», sagt Patrick Hiltebrand, zumal er keine Menschenleben gefährdet habe. Wer regelmässig im Strassenverkehr unterwegs ist, kann Hiltebrands Frust und Unverständnis nachvollziehen. Wie kann es für eine scheinbar harmlose Verfehlung zu einer solch hohen Busse kommen?
Entscheidend ist zunächst, dass es im Strassenverkehrsrecht ganz grundsätzlich nicht wichtig ist, ob ein Verkehrsmanöver konkret gefährlich ist oder ob dadurch ein Sach- oder Personenschaden entsteht. Vielmehr kommt es auf die «abstrakte Gefährdung» an. Im vorliegenden Fall: Gerade die ausgezogenen Sicherheitslinien sollen verhindern, dass es überhaupt zu einer gefährlichen Verkehrssituation kommen kann. Das sah auch der Gesetzgeber so, sonst hätte er das Überfahren einer solchen Sicherheitslinie in den Ordnungsbussenkatalog der «harmlosen» Verkehrssünden aufgenommen, wie zum Beispiel das Missachten eines Fahrverbots oder das Befahren eines Busstreifens. Bei diesen gesetzlich festgelegten Ordnungsbussen entstehen keine Verfahrenskosten – man bezahlt die Busse innert 30 Tagen, und die Sache ist erledigt (siehe nachfolgende Grafik).
Verkehrsübertretungen, die – wie im Fall von Patrick Hiltebrand – nicht im Ordnungsbussenkatalog aufgeführt sind, werden von Anfang an im ordentlichen Verfahren abgewickelt. Das heisst: Der zuständige Richter setzt die Höhe der Busse fest. Dabei steht ihm eine Bandbreite von einem bis zehntausend Franken offen.
So betrachtet ist Hiltebrand mit seinen 350 Franken noch glimpflich davongekommen, wären da nicht die Verfahrenskosten. Weil die Bussenhöhe nicht einfach aus einer Tabelle übertragen wird, sondern die Folge eines Richterspruchs ist, kommt eine Spruchgebühr hinzu. Zusammen mit den Schreib- und Zustellgebühren läppern sich so schnell einmal ein paar hundert Franken an Verfahrenskosten zusammen. In vielen Fällen halten sich dabei diese Kosten und die Busse die Waage.
Rechtlich ist also alles nachvollziehbar, dennoch kommen sich viele ungerecht behandelt vor. «Ich fühle mich wie ein ertappter Verbrecher, zumal man mir sogar mit Haft droht, wenn ich die Busse nicht bezahle», sagt Hiltebrand. Was tun in solchen Situationen? Wer mit der Höhe einer Busse nicht einverstanden ist, kann eine fundierte gerichtliche Überprüfung des Festlegungsentscheids verlangen, wobei insbesondere die finanziellen Verhältnisse des Gebüssten berücksichtigt werden. Und rein theoretisch besteht die Chance, dass das zuständige Gericht die Busse herabsetzt.
Trotzdem dürfte die Rechnung auch bei positivem Ausgang des Verfahrens kaum aufgehen. Denn selbst bei einer Reduktion der Busse bleibt der Verkehrssünder Urheber für das Gerichtsverfahren und muss zumindest einen Teil, wenn nicht sogar die ganzen Gerichtskosten tragen. So ist das Risiko gross, dass einen die Angelegenheit trotz Erfolg vor dem Gericht noch teurer zu stehen kommt. Wer also mit dem Gedanken spielt, die Sache weiterzuziehen, sollte sich folgende Frage stellen: Bin ich bereit, für die gerichtliche Beurteilung unter Umständen mehrere hundert Franken in den Sand zu setzen? Oder will ich auf keinen Fall etwas drauflegen? Wer zu Letzterem tendiert, sollte die Busse bezahlen.
Patrick Hiltebrand hat sich entschieden, das zähneknirschend zu tun: «Als Vater von zwei kleinen Kindern kann ich mir weitere Verfahrenskosten nicht leisten.» Die meisten Automobilisten würden sich in dieser Situation wohl gleich entscheiden. Und einige von ihnen werden sich angesichts der starren Rechtslage in Zukunft wohl vor jeder Autofahrt gut überlegen, wie viele und welche Stressfaktoren – wie etwa Stau oder störende Mitfahrer – sie sich im Auto überhaupt noch zumuten wollen.
Die Einnahmen aus Verkehrsbussen sprudeln heute in der Regel in die allgemeinen Staatskassen der Kantone, die diese nach ihrem Belieben verwenden dürfen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) will dies nun im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» ändern: Nach der Revision sollen Bussengelder für die Erhöhung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden – allem voran für intensivere Polizeikontrollen. Das würde nach Ansicht des Astra auch die Akzeptanz der Kontrollen verbessern, weil damit der Vorwurf entkräftet würde, der Staat wolle damit vor allem seine Einnahmen erhöhen.
Wer gebüsst wird, würde also mit der Bezahlung der Busse einen Beitrag an die Verkehrssicherheit leisten. Das klingt logisch und sinnvoll, hat aber einen Haken: Die Zweckbindung der Busseneinnahmen ist ein Eingriff in die kantonale und die kommunale Finanzhoheit. Und da den Kantonen und Gemeinden die für die Verkehrssicherheit eingesetzten Mittel andernorts fehlen würden, ist mit Widerstand zu rechnen.
Nichtbenützen des Trottoirs kostet zehn Franken, «Loslassen» der Pedale beim Velofahren bringt die Staatskasse ebenfalls zum Klingeln. Alltägliche Vergehen, die den Sündern oft nicht bewusst sind:

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Strassenverkehr
Durchblick im Bussendschungel
Verkehrsdelikte werden unterschiedlich geahndet: Für gewisse gibt es Verfahrenskosten, für andere nicht. Und: Mal bemisst sich die Bussenhöhe nach Katalog, mal nach Ermessen des Richters.
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Verkehrsbusse im Ausland: Die langen Arme der Polizei
(Ausgabe: 15/09)
Zwei quengelnde Kinder können auf einen Schlag ein Loch von 668 Franken ins Portemonnaie reissen – wenn man am Steuer sitzt, ihretwegen abgelenkt ist, ein signalisiertes Abbiegeverbot übersieht und zwei Sicherheitslinien überfährt. Dies musste Patrick Hiltebrand schmerzlich erfahren. Per Telefon wurde er von der Stadtpolizei Zürich darüber informiert, dass der polizeiliche Assistenzdienst ihn bei diesem verbotenen Fahrmanöver beobachtet hatte. Gleichzeitig beschwichtigte ihn der Beamte: «Er sagte, ich müsse mir keine Gedanken machen. Die Busse werde um die 200 Franken betragen», erinnert sich Hiltebrand.
Entsprechend überrascht war er, als die Bussenverfügung des Stadtrichteramts eintraf. Das Verdikt: 350 Franken Busse plus 318 Franken Verfahrenskosten. «Dieser Betrag ist in meinen Augen völlig unverhältnismässig», sagt Patrick Hiltebrand, zumal er keine Menschenleben gefährdet habe. Wer regelmässig im Strassenverkehr unterwegs ist, kann Hiltebrands Frust und Unverständnis nachvollziehen. Wie kann es für eine scheinbar harmlose Verfehlung zu einer solch hohen Busse kommen?
Was nicht im Katalog steht, wird teurer
Entscheidend ist zunächst, dass es im Strassenverkehrsrecht ganz grundsätzlich nicht wichtig ist, ob ein Verkehrsmanöver konkret gefährlich ist oder ob dadurch ein Sach- oder Personenschaden entsteht. Vielmehr kommt es auf die «abstrakte Gefährdung» an. Im vorliegenden Fall: Gerade die ausgezogenen Sicherheitslinien sollen verhindern, dass es überhaupt zu einer gefährlichen Verkehrssituation kommen kann. Das sah auch der Gesetzgeber so, sonst hätte er das Überfahren einer solchen Sicherheitslinie in den Ordnungsbussenkatalog der «harmlosen» Verkehrssünden aufgenommen, wie zum Beispiel das Missachten eines Fahrverbots oder das Befahren eines Busstreifens. Bei diesen gesetzlich festgelegten Ordnungsbussen entstehen keine Verfahrenskosten – man bezahlt die Busse innert 30 Tagen, und die Sache ist erledigt (siehe nachfolgende Grafik).
Verkehrsübertretungen, die – wie im Fall von Patrick Hiltebrand – nicht im Ordnungsbussenkatalog aufgeführt sind, werden von Anfang an im ordentlichen Verfahren abgewickelt. Das heisst: Der zuständige Richter setzt die Höhe der Busse fest. Dabei steht ihm eine Bandbreite von einem bis zehntausend Franken offen.
So betrachtet ist Hiltebrand mit seinen 350 Franken noch glimpflich davongekommen, wären da nicht die Verfahrenskosten. Weil die Bussenhöhe nicht einfach aus einer Tabelle übertragen wird, sondern die Folge eines Richterspruchs ist, kommt eine Spruchgebühr hinzu. Zusammen mit den Schreib- und Zustellgebühren läppern sich so schnell einmal ein paar hundert Franken an Verfahrenskosten zusammen. In vielen Fällen halten sich dabei diese Kosten und die Busse die Waage.
Rechtlich ist also alles nachvollziehbar, dennoch kommen sich viele ungerecht behandelt vor. «Ich fühle mich wie ein ertappter Verbrecher, zumal man mir sogar mit Haft droht, wenn ich die Busse nicht bezahle», sagt Hiltebrand. Was tun in solchen Situationen? Wer mit der Höhe einer Busse nicht einverstanden ist, kann eine fundierte gerichtliche Überprüfung des Festlegungsentscheids verlangen, wobei insbesondere die finanziellen Verhältnisse des Gebüssten berücksichtigt werden. Und rein theoretisch besteht die Chance, dass das zuständige Gericht die Busse herabsetzt.
Auch wer gewinnt, kann Geld verlieren
Trotzdem dürfte die Rechnung auch bei positivem Ausgang des Verfahrens kaum aufgehen. Denn selbst bei einer Reduktion der Busse bleibt der Verkehrssünder Urheber für das Gerichtsverfahren und muss zumindest einen Teil, wenn nicht sogar die ganzen Gerichtskosten tragen. So ist das Risiko gross, dass einen die Angelegenheit trotz Erfolg vor dem Gericht noch teurer zu stehen kommt. Wer also mit dem Gedanken spielt, die Sache weiterzuziehen, sollte sich folgende Frage stellen: Bin ich bereit, für die gerichtliche Beurteilung unter Umständen mehrere hundert Franken in den Sand zu setzen? Oder will ich auf keinen Fall etwas drauflegen? Wer zu Letzterem tendiert, sollte die Busse bezahlen.
Patrick Hiltebrand hat sich entschieden, das zähneknirschend zu tun: «Als Vater von zwei kleinen Kindern kann ich mir weitere Verfahrenskosten nicht leisten.» Die meisten Automobilisten würden sich in dieser Situation wohl gleich entscheiden. Und einige von ihnen werden sich angesichts der starren Rechtslage in Zukunft wohl vor jeder Autofahrt gut überlegen, wie viele und welche Stressfaktoren – wie etwa Stau oder störende Mitfahrer – sie sich im Auto überhaupt noch zumuten wollen.
Hintergrund: Was passiert mit dem Geld?
Die Einnahmen aus Verkehrsbussen sprudeln heute in der Regel in die allgemeinen Staatskassen der Kantone, die diese nach ihrem Belieben verwenden dürfen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) will dies nun im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» ändern: Nach der Revision sollen Bussengelder für die Erhöhung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden – allem voran für intensivere Polizeikontrollen. Das würde nach Ansicht des Astra auch die Akzeptanz der Kontrollen verbessern, weil damit der Vorwurf entkräftet würde, der Staat wolle damit vor allem seine Einnahmen erhöhen.
Wer gebüsst wird, würde also mit der Bezahlung der Busse einen Beitrag an die Verkehrssicherheit leisten. Das klingt logisch und sinnvoll, hat aber einen Haken: Die Zweckbindung der Busseneinnahmen ist ein Eingriff in die kantonale und die kommunale Finanzhoheit. Und da den Kantonen und Gemeinden die für die Verkehrssicherheit eingesetzten Mittel andernorts fehlen würden, ist mit Widerstand zu rechnen.
Ordnungsbussen: Hätten Sies gewusst?
Nichtbenützen des Trottoirs kostet zehn Franken, «Loslassen» der Pedale beim Velofahren bringt die Staatskasse ebenfalls zum Klingeln. Alltägliche Vergehen, die den Sündern oft nicht bewusst sind:
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Bussenliste
Eine umfassende Bussenliste finden Sie auf www.admin.ch/...
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