Verkehr

Polizisten – schneller, als die Polizei erlaubt

Text:
  • Andrea Haefely
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
11/10

Die zwei Autos wechseln rücksichtslos die Fahrbahn und überfahren in schnellem Tempo ein Rotlicht, mitten in Oltens Zentrum.

Verkehr: Polizisten – schneller, als die Polizei erlaubt

Blaulicht ist bei Undercover-Dienstfahrten der Polizei erforderlich, sobald die Verkehrsregeln nicht eingehalten werden können.

Verkehrsrowdys, denkt sich ein Fahrlehrer, der gerade mit einer Schülerin auf Lernfahrt ist. An der nächsten Ampel halten die zwei Wagen mit Luzerner Kennzeichen. Der Fahrlehrer macht Fotos und meldet die Übertretungen der Solothurner Kantonspolizei. Die Erklärung, die er am nächsten Tag von der Kapo Solothurn erhält: Es habe sich um Luzerner Kantonspolizisten auf einer Dienstfahrt gehandelt.

Müssen sich Polizisten bei verdeckten Ermittlungen tatsächlich nicht an die Verkehrsregeln halten? Marc Bieri, Rechtskonsulent des Schweizer Polizeiverbandes VSPB, dazu: «Grundsätzlich müssen sich alle an die Strassenverkehrsordnung halten, auch Polizisten. Für Ausnahmen muss ein guter Grund vorliegen – wie die Bedrohung von Leib und Leben.» Zudem müsse die Fahrt mindestens mit dem Blaulicht, allenfalls auch mit dem Martinshorn signalisiert sein. Nur wenn dringliche Undercover-Dienstfahrten im Dienstreglement oder im kantonalen Polizeigesetz geregelt sind, kann eine solche Fahrweise legal sein. Den Nachweis dafür bleibt die Kapo Luzern auf Anfrage schuldig.

«Wir werden auf jeden Fall im Namen des Fahrlehrers Anzeige erstatten», so Yves Staub von der Kapo Solothurn. «Zusammen mit den Einsatzprotokollen der Luzerner Kollegen wird die Akte zur weiteren Behandlung an die Staatsanwaltschaft Solothurn übergeben.» Letztere wird entscheiden müssen, ob die Polizisten verhältnismässig gehandelt und erlaubterweise die Regeln missachtet haben.

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© Beobachter Ausgabe 11 vom 26. Mai 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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