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Verkehr

Wann gilt Halten als Parkieren?

Text:
  • Daniel Leiser
Bild:
  • Jupiterimages Stock-Kollektion
Ausgabe:
21/07

Frage: Vor kurzem habe ich im Parkverbot angehalten und in meinem Auto ein paar Minuten auf eine Kollegin gewartet. Prompt kam die Polizei, und ich wurde wegen Missachtung des Parkverbots bestraft. Ist das korrekt?

Wann gilt Halten als Parkieren?

Zwischen Halten und Parkieren gibt es einen gewichtigen Unterschied. Mit Halten ist primär eine gewollte Fahrtunterbrechung gemeint, die weder mit der Verkehrslage wie etwa Stau noch mit einer Anordnung wie einer Verkehrsampel zusammenhängt. Insbesondere fällt darunter das kurze Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen und zum Güterumschlag.

 

Als Parkieren gilt hingegen ein Anhalten des Fahrzeugs, das weder einen Nothalt darstellt noch dem Ein- und Aussteigenlassen oder dem Güterumschlag dient. Massgebend ist also primär der Zweck des Halts und nicht die Zeitspanne. Deshalb ist es unerheblich, ob der Fahrer wie in Ihrem Fall im Auto sitzen bleibt oder verbotenerweise - sogar den Motor laufen lässt. Da Sie auf Ihre Kollegin zuerst noch warten mussten, galt Ihr Halt bereits als Parkieren. Die Busse war also korrekt.

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© Beobachter Ausgabe 21 vom 10. Okt 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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