Vielleicht neigt sie nicht zu Gefühlsausbrüchen. Vielleicht hat sie in ihrem jungen Leben schon so viele Intrigen und Machtspiele erlebt, dass sie nichts mehr erschüttern kann. Jedenfalls wirkt Sibylle Büntner* erstaunlich ruhig, als sie sagt: «Es haben einfach alle versagt, sämtliche Ämter und Behörden, und niemand tut etwas.» Die 24-Jährige fühlt sich im Stich gelassen. «Die Polizei, dein Freund und Helfer? Da kann ich nur lachen», sagt sie. Doch ihr Lachen ist ein bitteres.

Sibylle Büntners Geschichte, wie sie sie erzählt, beginnt im November 2014, als ihr Vater stirbt. Verloren hat sie ihn schon viel früher. Die Eltern hatten sich scheiden lassen und sich einen hitzigen Rosenkrieg geliefert, bei dem jedes Mittel recht war, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Am Ende seien die Mutter und sie, damals ein Teenager, leer ausgegangen, erzählt Büntner. Das gemeinsame Haus mussten sie verlassen. Mit dem Vater sprach man jahrelang kein Wort mehr. «In den letzten Jahren haben wir uns aber wieder angenähert. Wir sahen uns sporadisch und telefonierten regelmässig.»

Sie wusste nicht, dass ihr Vater todkrank war

Dass er Krebs hat, erzählt er seiner einzigen Tochter trotzdem nicht. Eines Tages begegnet sie zufällig der Frau ihres Cousins, der im gleichen Ort lebt wie der Vater. Ob sie wisse, dass der Vater im Spital liege, fragt diese. Sibylle Büntner wusste es nicht.

Am gleichen Abend fährt sie ins Krankenhaus, will gerade ins Zimmer treten, als sie auf ihren Onkel trifft, den Bruder des Vaters. Er und sein Sohn – der Cousin – haben ein enges Verhältnis zum Vater. Sie sind Nachbarn. Bevor sie ins Spital fährt, hat der Cousin noch am Telefon gesagt: «Es ist alles nicht so schlimm. Der Vater kann schon bald wieder nach Hause gehen.»

Doch als sie ihn daliegen sieht, zweifelt Sibylle Büntner an dieser Aussage. Der Onkel und der Cousin gehören zu jenem Teil der Familie, mit dem sie und die Mutter seit der Scheidung im Streit liegen. Sie fragt beim zuständigen Arzt nach. Dieser spricht Klartext: Er bezweifelt, dass der Patient die Nacht überstehen wird. Einige Stunden später stirbt der Vater, kurz vor 22 Uhr.

Sie  lässt das Haus am Tag nach dem Tod des Vaters versiegeln. Doch da ist es schon zu spät.

Sibylle Büntner ahnt, dass sie als einzige Tochter wohl sein Vermögen erben wird. Sie befürchtet, dass der Onkel versuchen wird, ihr Teile des Erbes streitig zu machen. Sie lässt das Haus des Vaters am Tag nach seinem Tod versiegeln. Doch da ist es schon zu spät. Sie bemerkt, dass der Tresor fehlt, das Auto, ein Laptop sowie diverse Firmenunterlagen. Der Vater führte lange ein Unternehmen – erst zusammen mit dem Onkel, später gingen sie getrennte Wege, wurden Konkurrenten. Vor einigen Jahren verkaufte der Vater die Firma an den Onkel und betreute nur noch einige alte Stammkunden.

Für Büntner ist klar, wer die Sachen an sich genommen hat. Wenige Tage später findet sie ein anonymes Schreiben im Briefkasten, das ihren Verdacht bestätigt. Man habe ihren Onkel und ihren Cousin beobachtet, wie sie in der Todesnacht des Vaters mit einem Gabelstapler einen Tresor und weitere Dinge abtransportierten. «Im Vorfeld taten sie so, als ginge es meinem Vater gar nicht so schlecht, weil sie Zeit gewinnen wollten. Sie wussten, dass ich das Haus abriegeln lassen würde», glaubt sie.

Polizei stempelt den Fall als «Familienzwist» ab

Sie geht zur Aargauer Kantonspolizei und will Anzeige erstatten. Ein Beamter verspricht ihr, die Sache abzuklären. Als sie zwei Wochen lang nichts mehr hört, ruft Sibylle Büntner an. Es heisst, man habe den Cousin angerufen und sich nach dem Tresor erkundigt. Er habe bestätigt, dass sich dieser bei ihm befinde. «Man sagte mir, dass sich damit die Anzeige erübrige, man wisse nun ja, wo der Tresor sei», erzählt sie. Anscheinend bewertet die Polizei die Sache als reinen Familienzwist.

Was Sibylle Büntner zu diesem Zeitpunkt noch nicht ahnt: Der Cousin holt am Tag nach Vaters Tod auch dessen persönliche Gegenstände im Spital ab, das Portemonnaie mit 1200 Franken, eine Rolex, ein Handy, den Führerschein, die Identitätskarte, zwei Kredit- und Bankkarten sowie diverse Kleider und Medikamente – so steht es im Effektenverzeichnis des Spitals.

Als Nächstes geht der Cousin zum Bancomaten und hebt 3000 Franken ab – die volle Tageslimite. Am Tag darauf lässt er sich erneut 3000 Franken auszahlen. Beim dritten Versuch wird die Karte eingezogen, weil die Bank inzwischen über den Todesfall informiert wurde und die Karte sperrte.

Der Onkel ist schneller

Sibylle Büntner fährt derweil zu einer anderen Bank, bei der ihr Vater ein Schliessfach hatte. Sie will es auflösen. Doch so kurz nach seinem Tod hat sie noch keine Erbbescheinigung, folglich verweigert man ihr den Zutritt zum Fach. Monate später erfährt sie, dass der Onkel kurz nach dem Tod des Vaters, aber vor ihr, ebenfalls am Schliessfach war. Der Bankangestellten legte er eine Vollmacht vor, die der Vater an seinem Todestag unterzeichnet haben soll. Die Angestellte wusste nichts von dessen Ableben, vertraute dem ihr von früheren Besuchen bekannten Onkel und gewährte ihm Zutritt zum Schliessfach.

Auch das Auto ist weg

Nach dem Bankbesuch ruft Büntner beim Strassenverkehrsamt an. Sie weist dieses an, die Kontrollschilder für das entwendete Auto zu sperren und nur ihr auszuhändigen, niemand anderem. Die Wechselnummernschilder waren schon seit fast einem Jahr hinterlegt, der Vater benutzte das Auto nicht mehr. Im Februar benötigt Büntner eine Kopie des Fahrzeugausweises. Doch stattdessen gibt es schlechte Nachrichten: «Aus unerklärlichen Gründen», schreibt das Amt, sei das Auto bereits im Dezember auf die Firma des Onkels eingelöst worden – trotz der Sperre.

Während sie ihr letztes Geld für das Begräbnis zusammenkratzt, plündern die Verwandten ihr Erbe.

Vom Schliessfach und von den Bankbezügen erfährt Sibylle Büntner erst, als nach drei Monaten die Versiegelung des Hauses entfernt und der Erbschein ausgestellt ist. Erst dann kann sie alle Unterlagen sichten und erhält sie Zugriff auf die Konten des Vaters. Das Geld für seine offenen Rechnungen, die schon vorher bei ihr eingetroffen waren, musste sie aus der eigenen Tasche vorschiessen. Während sie also ihr letztes Geld für das Begräbnis zusammenkratzt, plündern die Verwandten ihr Erbe.

Als sie das Ausmass erkennt, geht sie erneut zur Polizei. Jetzt rät man ihr doch zu einer Anzeige. Sie sucht sich eine Anwältin, diese reicht im Mai einen umfassenden Strafantrag ein: Hausfriedensbruch, Diebstahl, Urkundenfälschung. Büntner glaubt nicht, dass die Unterschrift auf der Bankvollmacht echt ist.

Die Anwältin fragt mehrmals nach

Wie viel Geld sich in Schliessfach und Tresor befand, ist offen. Büntner geht davon aus, dass im Schliessfach gut 200'000 Franken lagen – so zumindest stand es auf der Vollmacht. Im Tresor vermutet sie rund 79'000 Franken. Geld, das der Vater vor seinem Tod nachweislich von diversen Konten abgehoben hat und das sonst nirgends aufgetaucht ist. Mit dem Strafantrag verlangt sie deshalb auch eine sofortige Hausdurchsuchung bei Cousin und Onkel und die Sicherstellung der Vermögenswerte.

Auf eine Reaktion wartet sie vergeblich. Weder sie noch ihre Anwältin erhalten eine Eingangsbestätigung für die Anzeige, geschweige denn ein Aktenzeichen. Niemand weiss, ob das Verfahren läuft, ob mögliche Zeugen befragt werden oder ob die Behörden gedenken, das Vermögen zu sichern. Die Anwältin erkundigt sich mehrmals nach dem Stand der Dinge.

Die Familie ahnte, dass es Streit gibt

Ende September, mehr als vier Monate später, teilt man ihr schliesslich mit, der Antrag für die Hausdurchsuchung werde abgelehnt. Es sei kaum erfolgversprechend, dass nach so langer Zeit noch Vermögenswerte gesichert werden könnten. «Ich habe wirklich noch nie erlebt, dass bei einer derart klaren Beweislage nichts unternommen wird. Für mich ist das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden völlig rätselhaft», sagt die Anwältin.

Tatsächlich streiten die Beschuldigten die meisten Vorwürfe nicht einmal ab. Die Bargeldbezüge sind so eindeutig belegt, dass das wohl ohnehin aussichtslos wäre. Gegenüber dem Beobachter bestätigt Sibylle Büntners Cousin, dass man Auto, Laptop und Geschäftsunterlagen aus dem Haus des Vaters geholt habe. Auch der Tresor stehe bei ihm. Alles gehöre aber zum Geschäft, das man vom Vater übernommen habe, und nicht zur Erbmasse. Das könne man auch belegen. Wieso hat man die Sachen aber bei Nacht und Nebel beiseitegeschafft? «Wir wussten genau, dass wir darum hätten streiten müssen mit der Erbin. Das wollten wir vermeiden», sagt er.

Die Tochter kommt immer einen Schritt zu spät.

Quelle: Andreas Gefe

Erst im Februar 2016, neun Monate nach Eingang des Strafantrags, vernimmt die Polizei die Beschuldigten zum ersten Mal. Sie geben zu Protokoll, das Schliessfach sei leer gewesen, und auch im Tresor habe sich kein Bargeld befunden. Ausserdem hätten sie im Sinne des Verstorbenen gehandelt. Er habe ihnen auf dem Spitalbett gesagt, sie sollten seine persönlichen Sachen an sich nehmen und so viel Geld wie möglich für sich abheben.

Ein Sinneswandel im Spital?

Kam es beim sterbenden Vater zu einem Sinneswandel? Wollte er seinen Bruder, der für ihn gesorgt hatte, wenn er krank war, doch noch begünstigen? Es wäre denkbar, aber Belege dafür wurden bisher nicht vorgelegt. Wenn er eine Bankvollmacht ausstellen konnte, hätte er da nicht auch eine Schenkung unterschreiben können? Ob Auto, Laptop und Tresor zum Geschäft gehören oder zur Erbmasse, ist ebenfalls strittig, Belege gibt es bislang nicht. Trotzdem haben die Strafverfolgungsbehörden bis zu diesem Zeitpunkt nichts unternommen, um die Vermögenswerte zu sichern.

Sie soll sich doch beschweren!

Weitere drei Wochen nach der Einvernahme erlässt die Aargauer Staatsanwaltschaft schliesslich einen Beschlagnahmebefehl. Das Auto und die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen sollten sofort der Alleinerbin herausgegeben werden. Inzwischen ist das geschehen.

Warum man so lange untätig blieb, wollen die Strafverfolger gegenüber der Presse nicht erläutern. Man äussere sich nicht öffentlich zu Einzelfällen, sagt Bernhard Graser, Sprecher der Kantonspolizei Aargau. Aber wer mit der Polizeiarbeit nicht zufrieden sei, könne sich jederzeit auf dem Rechtsweg beschweren.

Bei Sibylle Büntner löst diese Idee ein bitteres Lachen aus. Abgesehen davon, dass eine Rechtsverzögerungsbeschwerde das Verfahren auch nicht beschleunigt hätte, hat sie das Vertrauen in den Rechtsstaat eh verloren. Sie glaubt, Justiz und Polizei würden sich gegenseitig decken. «Söihäfeli – Söiteckeli», sagt sie nur.

*Name geändert