Das Gericht verurteilte ihn unter anderem wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 150 Franken sowie einer Busse von 1000 Franken. Das vom Automobilisten angegangene Zürcher Obergericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil, reduzierte aber die Geldstrafe auf 75 Tagessätze à 150 Franken (11'250 Franken). Der Autofahrer zog den Entscheid weiter ans Bundesgericht, wo er eine weitere Reduktion der Strafe und eine Verurteilung wegen einfacher statt grober Verkehrsregelverletzung verlangte.

Das Bundesgericht bestätigte indes das Urteil des Obergerichts. Es stellte fest, dass gemäss Gesetz eine grobe Verletzung begeht, wer eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt. «Eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer ist nicht erst bei einer konkreten, sondern bereits bei einer erhöhten abstrakten Gefährdung gegeben», so das Gericht. Schon die Vorinstanz habe – trotz guten nächtlichen Sichtverhältnissen – von erheblicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gesprochen, mit der Begründung, es sei nur Zufall gewesen, dass an jener Stelle kein Fahrradfahrer unterwegs gewesen sei.

Bundesgericht, Urteil vom 24. September 2009 (6B_666/2009)