Kurt Frehner* leaste im April 2011 bei BMW Leasing einen BMW 135i zum Kaufpreis von 80'425 Franken. Vier Jahre lang sollte er 1066 Franken pro Monat bezahlen. Bereits ein Jahr später gab er den Wagen jedoch zurück. Die Leasingbank berechnete wegen der vorzeitigen Vertragsauflösung die Leasingrate auf die verkürzte Laufzeit neu und verlangte für den Wertverlust über 17'000 Franken.

Frehner zahlte nicht. Er engagierte Fürsprecher Konrad Rothenbühler, der bereits mehrere wegweisende Urteile zum Leasing erstritten hat. Der Berner Anwalt argumentierte am Bezirksgericht Kriens, bei Leasingverträgen von über 80'000 Franken käme das Mietrecht zur Anwendung. Dieses verbiete eine Entschädigung des Vermieters, wenn der Mieter den Vertrag kündige. Daher sei auch eine Erhöhung der Leasingrate nicht zulässig.

Das Bezirksgericht Kriens folgte dieser Argumentation und entschied gleich wie 2008 das Zürcher Obergericht. Frehner kann ohne Nachzahlung aus dem Vertrag aussteigen. BMW Leasing akzeptierte das Urteil und musste Prozesskosten von über 6000 Franken übernehmen.

*Name geändert