1. Auf der Autobahn kann ich so schnell fahren, wie ich will, wenn ich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreite.

Falsch. Wenn es die Strassenverhältnisse zulassen Höchstgeschwindigkeit Das Fahrtempo den Umständen anpassen , muss eine Mindestgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde eingehalten werden. Umgekehrt ist aber auch Tempo 120 nicht immer erlaubt. Laut Bundesgericht muss man auch auf der Autobahn auf Sichtweite anhalten können. Wer also nachts auf unbeleuchteter Fahrbahn (weder durch Strassenlampen noch durch vorausfahrende Fahrzeuge) mit Tempo 120 unterwegs ist, fährt klar zu schnell, da die Abblendlichter nur eine Distanz von etwa 50 Metern ausleuchten. Erst bei ungefähr Tempo 70 reduziert sich der Bremsweg auf 48 Meter. Geht man davon aus, dass die Fernlichter 100 Meter weit reichen, würde immerhin Tempo 110 drinliegen.

2. Im Winter sind Winterreifen obligatorisch.

Falsch. Eine konkrete gesetzliche Verpflichtung, Winterreifen zu benutzen, gibt es nicht. Empfohlen wird der Gebrauch von Winterpneus unter einer Temperatur von ungefähr sieben Grad. Als praxisnahe Faustregel gilt: «von O bis O» – nämlich von Oktober bis Ostern. Vorgeschrieben ist hingegen – für Sommer- wie für Winterpneus – eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Ein rechtzeitiger Reifenwechsel lohnt sich: Wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen mit den Sommerpneus unterwegs sind und den Verkehr behindern, müssen Sie mit einer Busse rechnen. Bei einem Unfall wird man in der Regel zumindest von einem Mitverschulden Ihrerseits ausgehen.