Pleite
Wie muss man bei einem Firmenkonkurs vorgehen?
Im letzten Jahr gingen in der Schweiz mehr als 5000 Firmen in Konkurs – ein trauriger Rekord. Unter gewissen Umständen ist der Gang zum Konkursrichter jedoch der beste Weg.
Wenn Ihre Firma in eine finanzielle Krise geraten ist, werden Sie versuchen, sie zu sanieren. Ist das nicht mehr möglich, sollten Sie den Konkurs nicht mit allen Mitteln hinausschieben. Dann ist es besser, Sie ziehen einen Schlussstrich und lassen die Firma in Konkurs gehen.
Zwei Wege führen dahin: Entweder Sie warten, bis ein Gläubiger Ihre Firma in den Konkurs treibt. Oder Sie melden sich selber beim Konkursrichter, um dem Schrecken ein Ende zu bereiten. Als Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer GmbH sind Sie sogar verpflichtet, dem Konkursrichter die Überschuldung anzuzeigen (Bilanzdeponierung). Falls Sie die Anzeige unterlassen, riskieren Sie, dass man Sie später für den verursachten Schaden verantwortlich macht.
Die Überschuldungsanzeige müssen Sie beim zuständigen Gericht einreichen. Der Richter eröffnet dann den Konkurs.
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Was Sie über Bilanzdeponierung wissen sollten
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© Beobachter Ausgabe 6 vom 17. Mär 2010 - Alle Rechte vorbehalten




