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Selbständigkeit

Machtlos gegen AHV-Verzugszins?

Text:
  • Regina Jäggi
Ausgabe:
19/09

Frage: Als Selbständigerwerbende muss ich der AHV oft Verzugszinsen zahlen, weil mein Einkommen und deshalb auch meine AHV-Beiträge grossen Schwankungen unterliegen. Kann ich etwas dagegen tun?

Ja, indem Sie selber immer die Übersicht über Ihr Einkommen behalten. Sie erhalten von der AHV-Ausgleichskasse in der Regel alle drei Monate Rechnungen für Akontobeiträge. Diese werden auf Ihrem voraussichtlichen Einkommen für das laufende Beitragsjahr berechnet. Die spätere definitive Berechnung erfolgt anhand einer Meldung der Steuerbehörde, nachdem die Steuerveranlagung rechtskräftig wurde. Bis zur definitiven Festsetzung können deshalb unter Umständen Jahre verstreichen. Fallen die definitiven Beiträge mehr als 25 Prozent höher aus als die bezahlten Akontobeiträge, verlangt die Ausgleichskasse fünf Prozent Verzugszins.

Diese Verzugszinsen können Sie verhindern: Sobald Sie merken, dass das effektive Einkommen wesentlich höher ausfallen wird, können Sie bei der Ausgleichskasse eine entsprechende Anpassung der Akontobeiträge verlangen. Ein Merkblatt über die Beiträge der Selbständigerwerbenden finden Sie unter www.ahv-iv.info.

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© Beobachter Ausgabe 19 vom 17. Sep 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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