5000 Firmen, die nicht auf diverse Schreiben von Pro Litteris reagiert haben, werden im Juni von der Schweizerischen Urheberrechtsgesellschaft den Brief mit der Zwangseinschätzung erhalten und später eine Rechnung für den Mehraufwand von mindestens 100 Franken.

Die säumigen Betriebe hätten Angaben zu ihrer Branche und zur Anzahl Mitarbeiter machen sollen: Nach dem Urheberrecht muss jede Firma ab einer bestimmten Grösse zahlen, wenn sie einen Fotokopierer oder zwei miteinander verbundene Computer im Betrieb hat.

Die erhobenen Vergütungen betragen 30 bis 800 Franken. Betroffene Firmen haben 30 Tage Zeit, auf die Einschätzung zu reagieren und die geforderten Angaben schriftlich einzureichen. Wer das tut, erhält gegebenenfalls eine Rechnung mit den korrigierten Angaben. Oder die Rechnung entfällt, weil der Betrieb nicht vergütungspflichtig ist.

Es kann sich also lohnen zu reagieren, erst recht wenn die Angaben bis Ende Mai nachgereicht werden. Dann entfallen die Kosten für die Zwangseinschätzung.