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Alkoholimport

Keine Schnapsidee

Text:
  • Patrick Strub
Ausgabe:
1/06

Ein Kollege und ich brachten drei Flaschen à sieben Deziliter Schnaps aus Deutschland mit, total also 2,1 Liter. Wir wollten daher einen Deziliter verzollen. Der Zöllner verlangte aber, dass einer von uns für vier Deziliter bezahle. Ist das korrekt?

Eigentlich ja. Die Zollfreigrenze von einem Liter pro Person gilt eben wirklich pro Person. Nur weil in einer Gruppe jemand weniger Alkohol einführt als zollfrei zulässig, hat nicht ein anderer eine grössere Zollfreimenge zugut. Und die Zollbehörden gehen strikt davon aus, dass eine Flasche nicht teilbar ist. Dies jedenfalls ist die gängige Praxis. Immerhin werden manchmal Ausnahmen gemacht – beispielsweise wenn ein Ehepaar gemeinsam die Grenze überquert. In den Augen der Zöllner kann das Ehepaar – offenbar im Gegensatz zu anderen Personengruppen – den Schnaps gemeinsam besitzen respektive teilen. Ob diese Unterscheidung lebensnah ist, darf man sich mit Fug und Recht fragen. Dass zwei Freunde den gemeinsam gekauften Gebrannten auch zusammen geniessen, ist genauso wenig abwegig wie bei einem Ehepaar.

© Beobachter Ausgabe 1 vom 05. Jan 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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