Autoservice: «Sind nicht vereinbarte Reparaturen zu zahlen?»
Ich liess an meinem Wagen einen Service machen. Auf der Rechnung sind nun aber Posten aufgeführt, die nicht vereinbart wurden. Der Garagist sagt, die Reparaturen seien dringend nötig gewesen. Muss ich die Mehrkosten bezahlen? Stefan B.
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Rita Périsset, Fachbereich Konsum:
Ja. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier zwar um eine Geschäftsführung ohne Auftrag, weil die Reparaturarbeiten nicht vereinbart wurden. Doch wenn der Garagist in Ihrem Interesse handelte, müssen Sie trotzdem bezahlen zum Beispiel wenn die Betriebssicherheit des Fahrzeugs solche Arbeiten erforderte.
Selbst wenn die in Rechnung gestellten Reparaturen nicht nötig waren, hat der Garagist Anspruch auf eine Entschädigung allerdings auf eine reduzierte. Denn laut Gesetz muss der Kunde den erhaltenen Mehrwert vergüten. Das kann zum Beispiel das Ersetzen der alten Batterie sein. In diesem Fall sollte der Kunde aber lediglich für das Material bezahlen müssen. Falls die Garage offensichtlich eine unnötige Reparatur ausführte, kann die Vergütung auch tiefer sein.
Diese Rechtslage versetzt die Kundschaft in eine ungünstige Position. Lassen Sie deshalb Ihr Auto bei einer vertrauenswürdigen Garage oder bei einer Markenvertretung reparieren. Erteilen Sie im Zweifelsfall einen schriftlichen Auftrag und setzen Sie einen Höchstbetrag fest. Vereinbaren Sie mit dem Garagisten, dass er mit Ihnen Rücksprache nimmt, falls der Aufwand grösser wird als besprochen.
Auf der Quittung Vorbehalt vermerken
Beim Abholen des Wagens ist es wichtig zu überprüfen, ob die Garage auftragsgemäss reparierte. Falls Zusatzarbeiten ausgeführt wurden, mit denen Sie nicht einverstanden sind: Bezahlen Sie bei Barzahlung nur unter Vorbehalt (Vermerk auf der Quittung) und bei Rechnungsstellung nur den von Ihnen anerkannten Betrag. Reklamieren Sie anschliessend die strittigen Punkte in einem eingeschriebenen Brief.
Ist die betreffende Garage Mitglied beim Autogewerbe-Verband der Schweiz, können Sie sich an die regionale Schlichtungsstelle wenden. Die Adresse erhalten Sie unter www.agvs.ch oder Telefon 031 307 15 15.
© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten









