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Autoservice: Wehren Sie sich gegen Wucherpreise

Text:
  • Kurt Juchli
Ausgabe:
5/00

Reparaturanfällig sind nicht nur Autos. Oft nimmt auch das Verhältnis zwischen Garagist und Kunde Schaden, wenn Arbeiten und Kosten nicht klar abgesprochen werden. Ein Blick unter die juristische Motorhaube.

Veranschlagt waren Fr. 1511.65 für "Bereitstellung Motorfahrzeugkontrolle (MFK)" – heute erhalte ich eine Rechnung über Fr. 3159.65: Muss ich da s bezahlen?» Mit solchen und ähnlichen Problemen wendet sich nicht nur Margrit Hafner an den Beobachter-Beratungsdienst. Dass die Handbremse ersetzt werden musste, habe man gesagt. «Weitere Arbeiten hatte die Garage einfach ausgeführt, ohne mich zu informieren. Da hätte ich doch besser gleich ein neues Auto gekauft», sagt Frau Hafner konsterniert.

Uberrissene Rechnungen, nicht eingehaltene Kostenvoranschläge und Verrechnung nicht bestellter Zusatzarbeiten sind die häufigsten Ursachen für Streit zwischen Garage und Kunde. Dabei hätte die Branche genügend Anlass, ihre Klientel zufrieden zu stellen: Bei schweizweit rund 7000 Garagen ist ein unzufriedener Kunde schnell weg. Hinzu kommt, dass das Arbeitsvolumen kleiner wird: Verkehrsunfälle sind seit 1996 rückläufig. Und der Servicebedarf von neuen Autos nimmt ab.

Wie aber verhält sich Margrit Hafner bei ihrer überrissenen Rechnung? Sie errechnet den geschuldeten Betrag und bezahlt nur den unbestrittenen Anteil. Die zentrale Frage lautet: Welcher Art war die Preisabsprache mit der Garage? Festpreis oder Vergütung nach Aufwand?

Ein fester Preis gilt für beide
Ein Voranschlag soll den Kunden über die ungefähren Kosten orientieren. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis ist er nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird – etwa indem nach Absprache mit dem Garagisten das Wort «unverbindlich» oder «freibleibend» durchgestrichen wird.

Nur bei solch «fester Ubernahme» oder Höchstpreisen darf der Garagist nicht mehr verlangen als geplant. Und zwar auch dann nicht, wenn er sich verrechnet hat und sein Aufwand bedeutend höher ist. Doch muss er sich auch nicht mit weniger zufrieden geben, wenn eine Reparatur schlank erledigt wird.

Stundentarif: rund 128 Franken
Anders ist die Ausgangslage beim unverbindlichen Kostenvoranschlag. Hier wird nach Aufwand verrechnet, also nach Zeit und Material. Im Stundenansatz – er ist unterschiedlich je nach Fahrzeugtyp und Garage und beträgt durchschnittlich 128 Franken – ist der Gewinnanteil bereits enthalten. Der Aufwand für Reparaturen, Service und Abgaskontrolle richtet sich meistens nach den Vorgaben des Importeurs. Zudem ist die Garage verpflichtet, die Preise für Einzelleistungen gut sichtbar anzuschlagen. Im Total inbegriffen ist auch die Mehrwertsteuer.

Der Kostenvoranschlag setzt zwar keine Limite. Doch darf der Garagist den unverbindlichen Ansatz nicht folgenlos überschreiten. Nach einer Faustregel muss der Kunde nur zehn Prozent schutzlos hinnehmen. Was über dieser Toleranzgrenze liegt, wird nach der Gerichtspraxis hälftig zwischen Garage und Kunde aufgeteilt. Davon wird zugunsten des Kunden nach unten abgewichen – wenn etwa der Garagist den Voranschlag bewusst zu tief angesetzt hat, um den Kunden zu gewinnen.

Zeigt sich in der Werkhalle, dass Zusatzarbeiten nötig sind, die im Voranschlag nicht enthalten sind, und willigt der Kunde nach Rückfrage durch die Garage ein, so rechtfertigt sich eine Preiserhöhung in entsprechendem Umfang.

Nun hatte aber Frau Hafners Garage ihre Kundin nicht informiert und ungefragt «weitere Arbeiten» ausgeführt. Was gilt in solchen Fällen? Alles hängt vom Auftrag ab. Gut ist, wenn er die Arbeiten oder Probleme exakt bezeichnet. Das kann auch auf einem «Fresszettel» und handschriftlich geschehen.

Margrit Hafners Auftrag «prüfbereit» kommt schlank daher. Doch umfasst er unter Umständen sehr grosse Posten: jegliche Instandstellungen und Wartungsarbeiten, die ein Auto betriebssicher machen. Im Streitfall aber muss die Garage beweisen, dass beispielsweise der Katalysator oder die Batterie defekt war. Entsorgt sie solche Teile, muss sie damit rechnen, dass der Beweis misslingt und nur die Materialkosten entschädigt werden.

Es kommt vor, dass auch ein fachmännisch bereitgestelltes Auto die MFK-Prüfung nicht besteht. Mehrarbeit und Nachkontrollgebühren fallen an. Ganz allgemein gilt: Der Garagist verdient sein Geld nur, wenn er sorgfältig und zweckmässig vorgeht und unnötigen Mehraufwand vermeidet. Er kann also nicht erneut Stunden verrechnen, wenn die Behörden ein «schlagendes Geräusch im Innern des Motorblocks» beanstanden und dieser erneut zerlegt werden muss. Das hätte der Garagist gleich erledigen können.

Anders ist die Situation, wenn die Kontrolleure einen Ermessensentscheid gefällt haben oder der Defekt nicht beseitigt werden kann. In diesem Fall sind auch die «Diagnosekosten» für die Fehlersuche nach Aufwand zu zahlen. Hat es der Garagist aber unterlassen, offenkundige Roststellen zu beseitigen, so muss er streng genommen die Nachprüfung bezahlen.

Auffangstelle für den Streitfall
Dass die Nahtstelle zwischen Automobilist und Garagist konfliktanfällig und emotionsgeladen sein kann, hat auch die Branche erkannt. Der Autogewerbe-Verband (AGVS) – ihm gehören zwei Drittel aller Garagen an – hat reagiert. Seit kurzem besteht die Möglichkeit, bei Streit an eine paritätische Schlichtungsstelle zu gelangen. Dort wird versucht, mit je einem Vertreter aus der Autobranche und den Autoverbänden eine Lösung zu erzielen.

Ein Ehrenkodex soll die Mitglieder zudem ermuntern, fair und transparent aufzutreten. Dasselbe wünschen sich die Garagisten von den zunehmend anspruchsvollen Kunden. Dramatisch ist die Situation aber nicht. Karin Burkhard vom AGVS-Rechtsdienst: «Schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten – doch macht die Branche als Ganzes einen gesunden Eindruck, sonst hätten wir weit mehr Reklamationen und Schlichtungsfälle.»

Von Kurt Juchli Veranschlagt waren Fr. 1511.65 für "Bereitstellung Motorfahrzeugkontrolle (MFK)" – heute erhalte ich eine Rechnung über Fr. 3159.65: Muss ich das bezahlen?» Mit solchen und ähnlichen Problemen wendet sich nicht nur Margrit Hafner an den Beobachter-Beratungsdienst. Dass die Handbremse ersetzt werden musste, habe man gesagt. «Weitere Arbeiten hatte die Garage einfach ausgeführt, ohne mich zu informieren. Da hätte ich doch besser gleich ein neues Auto gekauft», sagt Frau Hafner konsterniert.

© Beobachter Ausgabe 5 vom 03. Mär 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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