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Autoversicherung: Prämienerhöhung erlaubt Kündigung

Text:
  • Robert Baumann
Ausgabe:
25/02

Meine Autoversicherung wird nächstes Jahr massiv teurer. Darum möchte ich wechseln, mein Vertrag läuft aber bis 2008. Kann ich vorzeitig kündigen, weil die Prämie erhöht wird? Worauf soll ich beim Wechsel achten? Georg B.

Robert Baumann, Fachbereich Konsum:

Prämienerhöhungen sind einseitige Vertragsänderungen durch die Versicherung. Daher können Sie den Vertrag vorzeitig auflösen – in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Erhöhung. Das gilt auch für sonstige Vertragsänderungen wie etwa die Einführung eines Selbstbehalts. Ein Prämienverlust bleibt aus, da solche Änderungen auf Ende Versicherungsjahr vorgenommen werden.

Nutzen Sie den Versicherungswechsel, um eine jährliche Kündigungsmöglichkeit durchzusetzen: Mit einem Einjahresvertrag sind Sie flexibler, wenn Sie zu einer günstigeren Gesellschaft wechseln wollen.

Beim Abschluss einer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sollten Sie auf eine günstige Bonusstufe achten. Viele Gesellschaften rechnen unfallfreie Jahre mit Fremdfahrzeugen wie etwa Geschäftswagen voll an, wenn Sie ein eigenes Fahrzeug erstmals einlösen. Klären Sie ab, wie viele unfallfreie Jahre nötig sind, um in die höchste Bonusstufe zu kommen. Allerdings: Je länger es dauert, desto niedriger ist meist auch die Prämie. Die Bonusstufe ist verhandelbar, besonders wenn Sie ein «gutes Risiko» sind – also lange unfallfrei gefahren sind und andere Policen bei der gleichen Versicherung abgeschlossen haben. Sollte Ihr Auto vorwiegend von Ihrer Frau benutzt werden, tragen Sie sie als Halterin ein. Die Prämie für Frauen ist vielfach tiefer. Zudem haben grosse Firmen oft günstige Kollektivversicherungen für ihre Angestellten. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach.

Versicherungsschutz abklären

Bei Teil- und Vollkaskoversicherungen sollten Sie immer einen Zeitwertzusatz versichern. Vergewissern Sie sich, dass Marderschäden und Folgeschäden in der Teilkasko versichert sind – so sind Sie auch geschützt, wenn Sie wegen eines durchgebissenen Kabels den Wagen zu Schrott fahren. Prüfen Sie, ob für die persönlichen Effekten im Fahrzeug ein Zusatz abgeschlossen werden muss und ob Diebstahl zum Neuwert oder nur zum Zeitwert entschädigt wird. Manche Gesellschaften beschränken zudem die örtliche Geltung der Versicherung auf das Inland, besonders bei Diebstahl. Gut zu wissen: Die Vollkaskoversicherung kann bei den meisten Gesellschaften auch vor Ablauf des Versicherungsjahres in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt werden. Und bei der Vollkasko ist der Einstieg in die Bonusstufe verhandelbar – wie bei der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

© Beobachter Ausgabe 25 vom 12. Dez 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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