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Bestattungsfirmen

Letzter Unwille

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Zefa Blueplanet
Ausgabe:
20/04

Die Zürcher Firma Steiner-Vorsorge kümmert sich um Todkranke, hilft beim Abfassen des Testaments, organisiert das Begräbnis, räumt nach dem Tod die Wohnung – und verteilt gleich auch noch das Erbe. Diese Aufgabenhäufung ist nicht unproblematisch.

(Bild: Zefa Blueplanet)

Der 82-jährige Kurt Müller (Name geändert) fand sich kaum mehr zurecht, als seine Frau starb. Und trotzdem musste er alles fürs Begräbnis organisieren: Leidzirkulare verschicken, Grab, Grabschmuck, Testamentseröffnung. Diese Erfahrung wollte er seinen Angehörigen ersparen. Im «Zürich-Express» hatte er von einem Unternehmen gelesen, das einem alle diese Umtriebe nach einem Todesfall abnehmen würde: die Steiner-Vorsorge in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsinstitut Funebris. Er schloss bei diesen Zürcher Unternehmen für 1800 Franken eine «Grabvorsorgepolice» ab.

Der stellvertretende Geschäftsführer der Steiner-Vorsorge half ihm bei der Zahlung der monatlichen Rechnungen, bei der Steuererklärung, und er beriet ihn, als es um das Testament ging. Nach einer Besprechung schickte er ihm ein vorformuliertes Testament, das Müller eigenhändig abschreiben solle. Dies tat Müller. Erst im dritten Anlauf schaffte er es. In diesem Testament vermachte der frühere Kadermann sein Vermögen von rund 665000 Franken zu gleichen Teilen drei Organisationen: der Coop Patenschaft für Berggebiete, der Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde und der Stiftung für Betagtenhilfe. Als Willensvollstreckerin setzte er die Steiner-Vorsorge ein.

Testament vom Bestatter nahe gelegt?


Nach seinem Tod staunten die Nichte, die beiden Schwestern und der Bruder: «Dieses Testament entspricht nicht Kurts Willen», sind sie überzeugt. Kurt Müller sei Mitglied unzähliger Tierschutz- und Naturschutzorganisationen gewesen, habe immer viel an gemeinnützige Organisationen gespendet, aber nicht an die Schule für Blindenführhunde und auch nicht an die Betagtenhilfe. Diese beiden Stiftungen habe Kurt Müller gar nicht gekannt.

Deshalb mutmassen die Angehörigen, dass die Steiner-Vorsorge ihrem Bruder und Onkel, der nach dem Tod seiner Frau, dem Verlust seines Hauses und der Diagnose Krebs völlig am Boden gewesen sei, dieses Testament nahe gelegt habe.

Dieser Verdacht wurde noch verstärkt, als sie erfuhren, dass die Stiftung für Betagtenhilfe vom Inhaber der Steiner-Vorsorge gegründet worden war, der dort als Ehrenpräsident fungiert. Zudem ist der stellvertretende Geschäftsführer der Steiner-Vorsorge zugleich Stiftungsrat der Betagtenhilfe, und der Inhaber der Funebris ist Vizepräsident. Kurt Müller hatte also 200000 Franken an die Stiftung seiner Testamentsberater und Bestatter vererbt.

Dagegen lässt sich rechtlich nichts tun. Denn gemäss Expertisen des Hausarztes war Müller bei Testamentsabfassung urteilsfähig. Und die These der Angehörigen, dass der Bruder beeinflusst wurde, lässt sich nicht beweisen. Die Steiner-Vorsorge verwahrt sich gegen diesen Vorwurf. «Der Testator hatte sich frei von jeder Beeinflussung unter anderen wohltätigen Organisationen auch für die Stiftung für Betagtenhilfe entschieden», schreibt das Unternehmen in seiner Stellungnahme. Dass der Testamentsberater anschliessend an die Besprechung das Testament vorformuliere und der Erblasser es abschreibe, entspreche der üblichen Vorgehensweise.

Der Aargauer Rechtsanwalt und Spezialist für Erbrecht Benno Studer äussert grundsätzliche Bedenken am Vorgehen der Steiner-Vorsorge: «Die Kombination von Testamentsberater und begünstigter Stiftung hat einen unguten Beigeschmack», meint er. «Die Berater stehen den Begünstigten zu nahe. Das ist missbrauchsanfällig.»

Die Steiner-Vorsorge verteidigt sich: «Es gibt keinen Missbrauch infolge personeller Verbindung zwischen der Steiner-Vorsorge und der Stiftung für Betagtenhilfe», schreibt sie. Die Tätigkeit des Stiftungsrats sei ehrenamtlich, und die Steiner-Vorsorge profitiere finanziell in keiner Weise davon. Die Betagtenhilfe sei von den ursprünglichen Stiftern völlig unabhängig und lege in vorbildlicher Weise die Mittel, ihre Herkunft und Verwendung offen.

Andere Bestatter, die auch Grab- und Sterbevorsorge anbieten, lassen bewusst die Finger von Testamentsberatungen. «Dafür gibt es genug Anwälte und Notare», sagt etwa Niklaus Wicky, Geschäftsführer des grossen Luzerner Bestattungsunternehmens Egli. «Sonst kommt man schnell einmal in den Ruf der Erbschleicherei.» Auch der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste (SVB) empfiehlt, Mehrfachangebote zu vermeiden oder, wenn schon, diese nur klar und sauber getrennt voneinander anzubieten.

Die Steiner-Vorsorge bleibt dabei: «Die Kunden schätzen die Zusammenfassung der Dienstleistungen, da sie es nur mit einem Ansprechpartner zu tun haben und sich die Probleme für sie wesentlich vereinfachen.» Zudem würden die Zürcher Behörden die Dienstleistungen der Steiner-Vorsorge anerkennen.

Mit der Steiner-Vorsorge haben auch andere negative Erfahrungen gemacht. Etwa Martha Pfister (Name geändert).

Im Juni 2003 kümmerte sie sich um ihre Schwester, die im Sterben lag. Nach deren Tod suchte sie gemeinsam mit dem Stiefsohn alle Unterlagen zusammen fürs Bestattungsamt und leitete die nötigsten ersten Schritte ein. Der Stiefsohn war froh, dass die Schwester die Organisation an die Hand nahm. Doch tags darauf meldete sich die Sachbearbeiterin der Steiner-Vorsorge in harschem Ton telefonisch: «Sie sagte, ich dürfe für meine verstorbene Schwester gar nichts erledigen», erzählt Martha Pfister. «Die Steiner-Vorsorge sei Willensvollstreckerin. Sie sagte, ich würde illegal handeln, wenn ich mich weiter einmische.»

Die Sachbearbeiterin forderte Pfister auf, der Steiner-Vorsorge sofort die Schlüssel der Wohnung der Schwester zu schi- cken. Die Steuerverwaltung wolle den Vermögensbestand aufnehmen. «So geht man mit Hinterbliebenen doch nicht um», empört sich Pfister. Der Kontakt zur Steiner-Vorsorge gestaltete sich schwierig. Als Pfister vier Wochen später bei der Wohnung der Verstorbenen vorbeischaute, fand sie Fensterläden und Türen offen: Ein Mann von der Genossenschaftsverwaltung bereitete die Weitervermietung vor. «Als ich mich bei der Steiner-Vorsorge beschwerte, dass man mir dies nicht mitgeteilt habe, wurde ich angeschnauzt: Das gehe mich gar nichts an. Ich sei zu misstrauisch.»

Die Steiner-Vorsorge erklärt: Die Verstorbene habe die Bestattung vollumfänglich ihrem Stiefsohn übertragen. Als die Schwester trotzdem tätig geworden sei, habe die Sachbearbeiterin sie nicht angeschnauzt, sondern lediglich auf die von der Erblasserin angeordnete Aufgabenteilung hingewiesen. «Es tut uns leid, wenn sich die Schwester von der Steiner-Vorsorge schlecht behandelt fühlt», schreibt die Firma, man habe die Schwester wie auch den Stiefsohn laufend über den Fortgang der Nachlassregelung orientiert: «Wir hätten die Missverständnisse gerne in einem gemeinsamen Gespräch ausgeräumt. Leider hören wir via Beobachter zum ersten Mal von den Vorwürfen.»

Rudolf Thoma, Mitinhaber der weltweit tätigen Basler Bestattungsfirma Bürgin & Thoma, die ebenfalls Grab- und Sterbevorsorgeverträge abschliesst, staunt über den Fall: «Wir nehmen immer sofort Kontakt mit den Hinterbliebenen auf, fragen, was sie selbst erledigen wollen, und beschränken uns darauf, ergänzend und unterstützend tätig zu sein.» Viele Bestatter und Grabvorsorger würden vergessen, dass es sich bei einem Todesfall um eine sehr sensible, fragile Angelegenheit handle und die Auflösung des Haushalts des Verstorbenen auch zur Trauerarbeit der Hinterbliebenen gehöre.

Es gibt keine staatliche Aufsicht


Wer sorgt für Ordnung im Gewerbe der Bestatter, Grabvorsorger und Testamentsberater? Eine staatliche Aufsicht gibt es nicht. Einzig der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste, dem aber längst nicht alle Bestatter angehören, versucht unter seinen Mitgliedern für eine gewisse Qualität zu sorgen. Als Mitglieder des SVB unterstehen die Steiner-Vorsorge und die Funebris dessen Ehrenkodex. Dieser verlangt, dass der Bestatter und seine Mitarbeiter der Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen begegnen, dass das Verhalten des Bestattungsunternehmers vorbildlich sein müsse und in keiner Weise das Ansehen des Berufsstands schädigen dürfe.

Verstösst eine Firma gegen diesen Ehrenkodex, droht der Entzug der Bewilligung zur Verwendung des geschützten Signets. Franz Schrag, Präsident des SVB, will zu den konkreten Fällen nicht Stellung nehmen. Das brauche eine vertiefte Abklärung. Dazu biete der Verband auf Gesuch hin aber Hand. «Sollten entsprechende Beweise vorliegen, ist der Vorstand auch im Fall Steiner-Vorsorge/Funebris AG entschlossen, die nötigen Schritte zu unternehmen.» Das wäre für den Verband ein grosser Schritt: Jürg Pfändler, der Inhaber der Funebris AG, und Hans Steiner, der Inhaber der Steiner-Vorsorge, sind beide ehemalige Präsidenten des Verbands. Zudem ist der stellvertretende Geschäftsführer der Steiner-Vorsorge der aktuelle Präsident der Grabvorsorgekasse des SVB.

© Beobachter Ausgabe 20 vom 30. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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