Bestellung

Was tun, wenn die nicht liefern?

Text:
  • Michael Krampf
Ausgabe:
9/08

Frage: Vor sieben Monaten habe ich einen Esstisch gekauft. Mit dem Möbelgeschäft vereinbarte ich eine Lieferfrist von vier bis sechs Wochen. Bis heute habe ich den Tisch nicht bekommen. Kann ich sofort vom Vertrag zurücktreten?

Nein. Sie müssen dem Möbelanbieter zuerst eine angemessene Nachfrist von zehn bis zwanzig Tagen ansetzen. Wird auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht geliefert, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Diese im Obligationenrecht vorgesehene Regel gilt aber nur, wenn sie vertraglich nicht abgeändert wurde. Und das ist leider häufig der Fall. Viele Möbelgeschäfte verlangen eine längere Nachfrist von beispielsweise 60 Tagen. Andere schliessen den Rücktritt mit Formulierungen wie «Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz» ganz aus. Dann warten Sie bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Damit Sie wissen, ob Sie Ihren Kauf rückgängig machen können und - wenn ja - in welcher Frist, sollten Sie zuerst Ihren Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchlesen.

Anzeige:

© Beobachter Ausgabe 9 vom 29. Apr 2008 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh