Computer
Für Entsorgung zahlen?
Frage: Als ich neulich in einem Computerfachgeschäft einen Laptop kaufen wollte, stellte sich an der Kasse heraus, dass zu dem im Regal angegebenen Preis noch Entsorgungsgebühren hinzukamen. Ist das korrekt?
Man muss zwei Aspekte unterscheiden: Grundsätzlich ist es richtig, dass das Geschäft bereits beim Kauf eine Recyclinggebühr erhebt. Man spricht deshalb auch von einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEB). Damit wird die Sammlung, Verwertung und Entsorgung von nicht mehr funktionstüchtigen elektronischen Geräten finanziert. Doch die Geschäfte sind gemäss der Preisbekanntgabeverordnung auch verpflichtet, die Preise inklusive Entsorgungsgebühren anzugeben. Wenn man Ihnen diese erst an der Kasse bekanntgibt, dürfen Sie sich auf den im Regal notierten Preis berufen. Die Recyclingkosten gehen damit zu Lasten des Verkäufers.
Das korrekte Preisschild
Der Handel muss die Gebühren im Preis nicht explizit nennen. Korrekt ist zum Beispiel folgendes Preisschild für ein Fernsehgerät: «1850 Franken (inkl. VEB)» oder «1590 Franken inklusive der vorgezogenen Entsorgungsgebühr von xy Franken». Nicht korrekt ist: «1850 Franken zuzüglich VEB» oder «1590 Franken (exklusive xy Franken VEB)».
Konsumenten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Elektrogeräte umweltgerecht zu entsorgen. Darunter fallen Geräte der Unterhaltungselektronik, der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik, Haushaltsgeräte, Leuchten und Leuchtmittel, Werkzeuge, Sport- und Freizeitgeräte sowie Spielzeug. Eine detaillierte Liste gibt es unter www.sens.ch und www.swico.ch.
Am einfachsten ist es, wenn man die Geräte dem Fach- oder Detailhandel zurückbringt. Die Händler müssen die Geräte ihres Sortiments unabhängig von der Marke gratis zurücknehmen, selbst wenn man bei ihnen nichts Neues kauft. Daneben kann man die Geräte auch bei den offiziellen Sammelstellen der Stiftung Entsorgung Schweiz Sens oder des Schweizerischen Wirtschaftsverbands Swico abgeben. Auf den Internetseiten der beiden Recyclingorganisationen (siehe oben) findet man eine Karte mit den Standorten.
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© Beobachter Ausgabe 7 vom 02. Apr 2008 - Alle Rechte vorbehalten
