Das neue Urteil
Kein Fahrverbot an Sonntagen
Eine Initiative auf Kantonsebene wollte ein Sonntagsfahrverbot einführen. Sie wurde für ungültig erklärt, was die Initianten nicht akzeptierten. Das Bundesgericht stellte nun fest, dass nur der Bund generelle Fahrverbote erlassen kann.
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Im Frühling 2001 begann ein Komitee Unterschriften für die Volksinitiative «12 autofreie Sonntage» zu sammeln, die im Wesentlichen anstrebte, dass im Kanton Appenzell Ausserrhoden an zwölf Sonntagen jeder motorisierte Verkehr auf Kantonsgebiet verboten wird.
Im Juni 2002 stellte der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden fest, dass die nötige Anzahl Unterschriften zustande gekommen war. Trotzdem erklärte der Kantonsrat die Initiative im März 2003 für ungültig. Er stützte sich auf ein Rechtsgutachten, das zum Schluss kam, sie sei bundesrechtswidrig.
Gegen diesen Beschluss reichte ein Stimmbürger, der Mitglied des Initiativkomitees ist, eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht ein.
Das oberste Gericht kam zum Schluss, dass die Kantone keine generellen Verbote für den motorisierten Verkehr erlassen dürfen. Sie können dies nur für bestimmte Strassen tun. Dabei müssen sie allerdings die Verkehrsbeschränkungen im Einzelfall verfügen, publizieren und an Ort und Stelle signalisieren.
Allgemein geltende Verkehrsbeschränkungen ohne entsprechende Signalisationen darf nur der Bund erlassen. Die Beschwerde wurde darum abgewiesen.
Bundesgericht, Urteil vom 5. April 2004 (1P.292)
© Beobachter Ausgabe 13 vom 24. Jun 2004 - Alle Rechte vorbehalten







