Defekt
Bekomme ich den Kaufpreis zurück?
Frage: Die neue Kaffeemaschine funktionierte ein halbes Jahr. Dann war Schluss. Dreimal schickten wir sie in die Reparatur - ohne Erfolg. Jetzt wollen wir unser Geld zurück. Doch man will uns nicht den vollen Kaufpreis zahlen. Ist das zulässig?
Ja, das ist korrekt. Bis Ihre Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat, konnten Sie sie ein halbes Jahr benutzen. Für diese Nutzung darf der Verkäufer eine angemessene Entschädigung verlangen - auch wenn es nun offenbar nicht gelingt, die Maschine so zu reparieren, dass sie definitiv funktioniert. Rechtlich spricht man von einer Wandelung, wenn ein Kauf rückgängig gemacht werden muss, weil die Kaufsache mangelhaft ist. Bei dieser Rückabwicklung geht grundsätzlich die mangelhafte Ware zurück an den Verkäufer, der Kaufpreis zurück zum Käufer. Wenn jedoch seit dem Kauf einige Zeit verstrichen ist, rechnet man genauer ab: Der Verkäufer hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für den Nutzen, den der Käufer bis zum Defekt aus der Ware bezogen hat. Der Käufer auf der anderen Seite darf auf dem Kaufpreis Zinsen verlangen.
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© Beobachter Ausgabe 6 vom 19. Mär 2008 - Alle Rechte vorbehalten
