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Erdgasautos

Fehlsteuernde Information

Text:
  • Simon Thönen
Bild:
  • Matthias Willi
Ausgabe:
11/04

Der Kanton Baselland verspricht Steuerbefreiung für Ökoautos – und kassiert dann trotzdem.

(Bild: Matthias Willi)

Die frohe Botschaft las Ivan Köchlin im Frühjahr 2003 in der Baselbieter Lokalpresse: Autos mit Erdgasantrieb würden fünf Jahre lang von der kantonalen Verkehrssteuer befreit. Um sicherzugehen, rief er bei der Motorfahrzeugkontrolle Baselland (MFK) an. Dort bestätigte man die Steuerbefreiung. Umweltfreund Köchlin kaufte daraufhin einen Fiat Punto Bipower, der sowohl mit Erdgas als auch mit Benzin betrieben werden kann.

Umso grösser war sein Ärger, als er im Januar 2004 von derselben MFK eine Verkehrssteuerrechnung von 400 Franken erhielt. Köchlin erhob dagegen Beschwerde – ohne Erfolg. Der Regierungsrat des Kantons Baselland lehnte ab. Die Steuerbefreiung gilt nur für Modelle, die mit Gas weiter fahren können als mit Benzin. «Hätte ich das gewusst», sagt Köchlin, «dann hätte ich ein anderes Gasauto gekauft.»

Behörde erteilte zu früh Auskunft


Die MFK hatte Köchlin im Frühjahr 2003 eine vorschnelle Auskunft erteilt. Damals war die Steuerbefreiung noch gar nicht beschlossen, die Details noch unklar. Inzwischen erinnert sich bei der MFK niemand mehr an das Telefongespräch. Pech für Köchlin. Der hätte eine schriftliche Auskunft verlangen müssen, begründet die Baselbieter Regierung die Ablehnung seiner Beschwerde.

Ein juristisches Hintertürchen


Ob das Ivan Köchli geholfen hätte, ist jedoch fraglich. Denn die Baselbieter Regierung lässt sich auch in diesem Fall noch ein juristisches Hintertürchen offen. Sie erwartet, dass ein Bürger selber merkt, wenn eine Auskunft aus einer Amtsstube unrichtig oder auch nur unbestimmt ist: «Nicht jede behördliche Auskunft taugt als Vertrauensbasis.» Dies kann Köchlin in der Tat bestätigen.

© Beobachter Ausgabe 11 vom 27. Mai 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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