Firmenregister
Kunden in die Ecke gedrängt
Gewiefte Vertreter überrumpeln Kleinunternehmer und überzeugen sie redegewandt von der Werbewirksamkeit eines Inserats oder eines Eintrags im Branchenregister. Doch aufgepasst: Eine übereilte Vertragsunterzeichnung kann teuer werden.
Nebenartikel
Der Vertreter der Senator Marketing AG in Reinach AG erwischte Käthy Gerber auf dem falschen Fuss. Es pressiere, bedrängte der Anrufer die Lenzburger Hotelbesitzerin. Er benötige dringend ihre Unterschrift für das «Gut zum Druck» des Inserats, das ihr Mann in Auftrag gegeben habe. Im Nachhinein stellte die Geschäftsfrau fest, dass das alles nicht stimmte und sie in eine Falle getappt war: Gutgläubig hatte sie einen teuren Inseratevertrag unterschrieben.
Das Vorgehen von Firmen, die auf Inseratefang gehen, ist raffiniert: Sie überrumpeln Kleinunternehmer am Arbeitsplatz, reden überzeugend von der grossen Werbewirkung eines Inserats in ihrem Firmen- oder Branchenregister und legen gleich einen fixfertigen Vertrag vor. Der Elektriker, die Coiffeuse, der Plattenleger sind unter Druck, denn die nächste Kundschaft wartet bereits. Das Angebot leuchtet ein, und schon haben sie den Inseratevertrag unterschrieben – oft ohne ihn durchgelesen zu haben.
«Wirkungslose Verzeichnisse»
Wie Hotelbesitzerin Gerber vertrauten zahlreiche Kleinbetriebe den redegewandten Senator-Vertretern und unterschrieben ungünstige Verträge. Die Leistung der Senator AG besteht hauptsächlich darin, Firmeninserate und lokale Informationen auf einer CD-ROM zusammenzustellen. Diese verteilt sie gemäss Vertrag an «Inserenten, kantonale Einrichtungen, Gemeindehäuser und sonstige Stellen, die eine besondere Werbewirksamkeit erwarten lassen». Das habe für den Kunden «einen regionalen und überregionalen Werbeeffekt», so Beat Widmer, Senator-Verwaltungsrat und Anwalt in Reinach AG.
«Derartige Verzeichnisse sind wirkungslos», warnt dagegen Peter Urs Naef, Marketingexperte für Klein- und Mittelbetriebe. «Sie funktionieren nach dem Giesskannenprinzip, werden irgendwo gestreut.» Oder auch nicht. So lässt die Formulierung des Senator-Vertrags offen, ob die Werbeträger überhaupt in Umlauf kommen. Denn letztlich hängt es vom Goodwill des jeweiligen Gemeindeangestellten ab, ob er die zugeschickten CDs auflegt oder nicht.
Ein weiteres Fragezeichen setzt Markus Britschgi, der mit seiner Marketingagentur ebenfalls auf Kleinbetriebe spezialisiert ist: «Niemand kommt auf die Idee, eine CD in den Computer zu schieben, um einen lokalen Schreiner oder Pizzakurier zu suchen. Generell ist die Werbewirkung solcher Verzeichnisse gleich null.»
«Eine absolute Frechheit»
Das Senator-Angebot ist nicht nur ungeeignet, sondern auch teuer. Für die vertraglich festgehaltene Mindestlaufzeit von zwei Jahren ergeben sich je nach Grundpreis Kosten von 4500 bis über 9500 Franken. «Eine absolute Frechheit», betont Peter Urs Naef. Für einen Bruchteil dieser Summe könne in einer Lokalzeitung ein Inserat geschaltet werden: Hier seien ein vertrauenswürdiges Umfeld, die Verbreitung und somit eine grössere Wirkung garantiert.
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«Richtig ist natürlich, dass wir versuchen, uns vertraglich möglichst weit abzusichern», rechtfertigt Beat Widmer die Geschäftspraxis der Senator AG. Der Vertrag sei jedoch «wesentlich übersichtlicher als etwa die allgemeinen Bedingungen von Versicherungen oder Banken». Ausserdem entspreche er «weitgehend den Verträgen vergleichbarer Gesellschaften, zum Beispiel jenen der Media Swiss».
Ob das allerdings eine gute Referenz ist? Die Media Swiss AG in Teufen (vorher Afuag AG) ist dem Beobachter seit Jahren bekannt (siehe Artikel zum Thema «Branchenregister: Im Internet lauern teure Mogelpackungen»). Sie offeriert kleineren und mittleren Unternehmen Inserate für Ortspläne sowie Einträge in ihrem Internetregister («gate 24», früher: «i-line»). Vor allem die Vorgehensweise bei der Akquirierung gibt immer wieder Anlass zu Beschwerden, weil sich Kleinunternehmer bei der Vertragsunterzeichnung stark unter Druck gesetzt fühlten.
«Wir legen höchsten Wert darauf, dass unsere Aussendienstmitarbeiter kompetent und umfassend beraten. Bei Verstössen gegen unsere Bestimmungen kann ein Mitarbeiter verwarnt werden», weist Alfred Jung von der Geschäftsleitung der Media Swiss den Vorwurf zurück. «Ausserdem werden die Verträge in den meisten Fällen von den Betriebsinhabern unterschrieben, die es gewohnt sind, Entscheidungen zu treffen.»
Die Marketingfachfrau Lilian Krauthammer rät Kleinunternehmern, auf solche Firmenregistereinträge zu verzichten. «Wirkungsvoll, sprich: einträglich, ist diese Werbemethode nur für den Anbieter.» Vor allem Einträge in solchen Internetregistern hält sie für hinausgeworfenes Geld. «Die Kunden verhalten sich anders. Wer im Internet einen lokalen Anbieter sucht, benutzt das elektronische Telefonverzeichnis: Das ist einfacher und schneller.»
© Beobachter Ausgabe 8 vom 16. Apr 2003 - Alle Rechte vorbehalten





