Gebrauchtwagen
Was tun, wenn sich Mängel zeigen?
Frage: Ich habe gerade ein neues Occasionsauto gekauft. Ich habe es zwar genau geprüft, dennoch befürchte ich, dass schon bald die ersten Mängel auftreten. Welche Ansprüche habe ich, wenn plötzlich die Bremsen versagen oder der Motor im Eimer ist?
Für gewisse Mängel haftet der Verkäufer, für andere müssen Sie selbst aufkommen. Sie kaufen schliesslich einen Gebrauchtwagen – mit Abnutzungserscheinungen und einer grösseren Reparaturhäufigkeit müssen Sie also rechnen. Massgebend für die Verantwortung bei Mängeln sind das Alter des Autos, die Kilometerzahl beim Kauf, der Kaufpreis und der Zeitpunkt, zu dem die Mängel auftreten.
Normale Abnutzungen gehen auf Ihr Konto, da diese infolge normalen Gebrauchs entstanden sind und keine Mängel im Sinne des Gesetzes sind. Für defekte Verschleissteile muss der Verkäufer also nicht geradestehen. Dazu gehören auch die Bremsen, die Sie auf Ihre Kosten ersetzen müssten. Und das gilt ebenfalls für Kupplung, Auspuffanlage, Reifen, Scheibenwischer, Zündkerzen, Keilriemen, Öl-, Luft- und Benzinfilter. Der Motor hingegen ist kein Verschleissteil. Hierfür ist der Verkäufer grundsätzlich zuständig.
Entscheidend ist, was Sie mit dem Verkäufer punkto Garantie abgemacht haben. Eine solche Vereinbarung geht nämlich der gesetzlichen Regelung vor. Aber Achtung: Meist umfasst sie nicht den Arbeitslohn und Materialaufwand für sämtliche Mängel, sondern nur die Kosten für bestimmte Ersatzteile. Oder Sie müssen einen Selbstbehalt tragen.
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Wenn Sie mit dem Verkäufer keine Garantievereinbarung getroffen haben, gilt das Gesetz: Bei weniger gravierenden Mängeln können Sie den Preis herabsetzen, bei erheblichen Mängeln sogar vom Vertrag zurücktreten. Das ist aber meist schwierig durchzusetzen. In der Praxis einigt man sich in der Regel auf eine kostenlose Reparatur. Wenn der Verkäufer die Garantie ausgeschlossen hat, können Sie sich eigentlich nur noch wehren, wenn Sie beweisen können, dass Sie der Verkäufer wissentlich getäuscht hat.
In jedem Fall müssen Sie die Mängel sofort beanstanden, am besten schriftlich und per Einschreiben, sonst verlieren Sie Ihre Rechte.
© Beobachter Ausgabe 10 vom 14. Mai 2009 - Alle Rechte vorbehalten

