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Gewinnversprechen

Bei Anruf Kostenfalle

Text:
  • Matieu Klee
Ausgabe:
25/05

Eine Traumreise in die Türkei – das verspricht eine Frauenstimme am Telefon. Doch wer zurückruft, wird kräftig zur Kasse gebeten.

Als das Telefon klingelte, war Andrea Strahms 12-jährige Tochter Livia allein zu Hause. «Herzlichen Glückwunsch. Sie haben eine Traumreise an die türkische Riviera in einem Fünfsternehotel gewonnen», flötete ihr eine Frauenstimme ins Ohr. Das Mädchen war völlig aus dem Häuschen, rief umgehend seine Mutter im Büro an, um die frohe Botschaft mitzuteilen. Sie müsse nur noch zurückrufen, um den Gewinn abzuholen – auf eine 0901-Nummer zu 4 Franken 23 pro Minute. Die Mutter wurde sofort hellhörig; statt die kostenpflichtige Nummer anzurufen, nahm sie Kontakt mit dem Beratungszentrum des Beobachters auf.

Wer weniger vorsichtig ist und die 0901-Nummer wählt, muss sich durch einen Fragenmarathon kämpfen: Nationalität, Hobbys und Reisebudget sind die Themen. Die Hinhaltetaktik wird spätestens bei der Frage nach dem Besitz eines mobilen Telefons deutlich: Selbst wer angibt, kein Handy zu besitzen, wird munter weiter nach Handynummer, Marke, Vertrag, dem Alter des Geräts und der Telefongesellschaft gefragt. Wenn der Anrufer nach zwölf Minuten endlich seine Adresse auf Band sprechen kann, ist er um mehr
als 50 Franken erleichtert.

«Völlig legal», behauptet die Firma

Hinter der 0901-Nummer steckt die Continent Cover AG aus Frauenfeld. Aufgeschreckt durch die Beobachter-Recherchen, erklärt der verantwortliche Verwaltungsrat Joachim Mark aus Münchwilen, er habe alles gestoppt und plane, aus dem Verwaltungsrat auszutreten. Die besagte Telefonnummer habe sein Unternehmen nicht selbst betrieben, sondern angeblich an die österreichische Firma Tradebutler weitervermietet. Abklärungen von Juristen hätten ergeben, dass alles völlig legal sei.

Da ist das Bundesamt für Justiz anderer Meinung. Es empfiehlt nun der kantonalen Untersuchungsbehörde, ein Strafverfahren gegen die Betreiber einzuleiten. Verstoss gegen das Lotteriegesetz und das Gesetz über unlauteren Wettbewerb – so lauten die möglichen Straftatbestände.

© Beobachter Ausgabe 25 vom 08. Dez 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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