Katalogpreis verbindlich?
- Mitarbeit:
- Doris Huber
«In einem Katalog fanden wir genau die Lampe, die wir suchten. Preis: 250 Franken. Im Laden ist sie mit 350 Franken angeschrieben. Der Verkäufer sagt, im Katalog habe sich ein Druckfehler eingeschlichen. Was gilt?» Urs S.
Doris Huber, Beobachter-Expertin für Konsumfragen:
Preise in Katalogen und Prospekten sind nicht verbindlich, ebenso wenig wie Preise in Listen, Radio- und TV-Werbespots, Zeitungsinseraten oder Internetangeboten. Nur wenn eine Ware zusammen mit einer Preisangabe im Laden oder im Schaufenster ausgestellt ist, gilt das als verbindliche Offerte. Der Verkäufer muss den Gegenstand zum notierten Preis verkaufen.
Keine Regel ohne Ausnahme: Bei einem wesentlichen Irrtum ist das Verkaufsgeschäft nicht an seine Preisangabe gebunden. Ein wesentlicher Irrtum liegt zum Beispiel vor, wenn eine Bijouterie eine Korallenkette fälschlicherweise mit 500 statt 5000 Franken angeschrieben hat. Aus diesem Fehler resultiert kein Schnäppchen für die Kundschaft.
© Beobachter Online 03. Apr 2002 - Alle Rechte vorbehalten







