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- Konsumentenschutz
aktualisiert am 10. Apr 2012 17:53Konsum
Vorsicht, Falle!
- Text:
- Beratungszentrum, Fachbereich Konsum
- Bild:
- Jupiterimages
Vermeintlich kostenlose Internetdienste, glitzernde Gewinnversprechen oder supergünstige Schnäppchen – klingt ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es in der Regel eine Falle. Hier die Schwarze Liste der Firmen, die Sie besser meiden.
Einige Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, die Arglosigkeit vieler Konsumenten auszunutzen, um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Und wie die zahlreichen Anfragen beim Beobachter-Beratungszentrum zeigen, tappen immer wieder gutgläubige Menschen in solche Konsumfallen. Wer einige Verhaltenstipps beherzigt, fällt auf solche Tricks gar nicht erst herein:
- Lassen Sie sich nie zu einer Unterschrift drängen. Ein Anbieter, der nicht bereit ist, Sie in Ruhe einen Vertrag durchlesen zu lassen, verdient kein Vertrauen.
- Wenn Sie dennoch vorschnell unterschrieben haben: Wenden Sie sich rasch an eine Rechtsberatung wie das Beobachter-Beratungszentrum.
- Leisten Sie keine Vorauszahlungen bei Werbeveranstaltungen oder wenn Sie überrumpelt werden.
- Gewinnversprechen sind in der Regel nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Am besten wirft man sie in den Papierkorb.
- Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, auf teure Telefonnummern zu antworten.
- Achten Sie auf das Drumherum (Preishinweis, Allgemeine Geschäftsbedingungen), wenn Sie aufgefordert werden, Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben.
- Verlassen Sie sich auf Ihren gesunden Menschenverstand: Gratis gibt es eigentlich nichts.
Seit 1. April verboten
Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Verboten sind nun:
Werbeanruf trotz Sterneintrag
Sie erhalten einen Werbeanruf, obwohl Sie im Telefonbuch mit dem Sterneintrag angegeben haben, dass Sie keine solchen Anrufe wünschen. Der Sterneintrag verbietet auch, Ihre Daten zu Werbezwecken weiterzugeben.
Gewinnversprechen mit Kaffeefahrt
«Sie haben gewonnen», schreibt Ihnen eine Firma. Den angeblichen Gewinn können Sie aber nur einlösen, wenn Sie an einer Verkaufsveranstaltung oder Werbefahrt teilnehmen oder wenn Sie etwas kaufen, eine Entschädigung zahlen oder auf eine teure 0900-Nummer anrufen.
Online-Shop ohne Identität
Der Internetanbieter, bei dem Sie etwas bestellen wollen, sagt nicht, wer er ist, und hinterlässt keine Adresse, unter der Sie ihn erreichen können. Zudem fehlen Angaben darüber, wie Sie Eingabefehler korrigieren können, oder Ihre Bestellung wird nicht umgehend bestätigt.
Schneeballsystem
Ihnen wird eine Prämie versprochen, wenn Sie weitere Personen anwerben, die bereit sind, eine Ware oder Dienstleistung zu kaufen, die kaum marktfähig ist. Im Vordergrund steht das Anwerben von neuen Teilnehmern und nicht der Verkauf des Produkts oder der Dienstleistung.
Adressbuchschwindel
Sie erhalten eine Offerte für einen Firmenregistereintrag oder ein Inserat, ohne dass darin gross, gut sichtbar und verständlich hingewiesen wird auf Kosten, Laufzeit, Gesamtpreis, Form und Verbreitung der Publikation. Ebenfalls verboten ist, eine Rechnung für einen Eintrag oder ein Inserat zu verschicken, ohne vorher einen Auftrag bekommen zu haben.
Preis unbekannt
Neben Taxis, Kinos, Gastgewerbe und vielen anderen Dienstleistern müssen Ihnen neu auch Fluggesellschaften, Notare,
Bestattungsinstitute und Veterinäre
ihre Preise bekanntgeben – durch Preisanschlag, Preisliste oder Preiskatalog.
Damit Sie sich vor unseriösen Angeboten schützen können, nennen wir Ihnen im Folgenden einige Unternehmen, die immer wieder negativ aufgefallen sind, über die der Beobachter schon berichtet hat und von denen Sie besser die Finger lassen:
Internetdienste
Aktuell gehen beim Beobachter-Beratungszentrum besonders viele Klagen über folgende Firmen ein:
- www.opendownload.de
- www.grusskarten.de
- www.gedichte.de
Eine Liste weiterer zweifelhafter Internetdienste finden Sie hier
Wer mit einer dieser Internetfirmen Kontakt hatte, bekommt anschliessend oft von einem der folgenden Anwälte eine Mahnung:
- Olaf Tank mehr Infos
- Katja Günther mehr Infos
- Anwaltskanzlei Hoeller mehr Infos
Die Beobachter-Fachleute raten in solchen Fällen, nicht zu zahlen, sondern die Forderung zu bestreiten – dafür reicht eine E-Mail. Der Beobachter hat seit 2006 rund 6000 Ratsuchende so beraten – die angedrohte Betreibung ist bisher nie eingetroffen.
Rechtslage und Musterbriefe
Weitere Informationen zu Internetfallen sowie Musterbriefe, um Forderungen zu bestreiten, finden Sie auf HelpOnline.
Schlüsselservice
Büroklammer (vorher Eliax) mehr Infos
ID-Find (vorher Omnicom) mehr Infos
Nardin & Associés mehr Infos
Werbefahrten + Gewinnversprechen
Brillant Versand mehr Infos
Diamant Versand mehr Infos
Dr. Schaffner & Partner mehr Infos
Fördergemeinschaft 50 plus mehr Infos
Friedrich Müller mehr Infos
IGT mehr Infos
Janus Versand mehr Infos
Jasmin Reisen mehr Infos
Marie de Fortune mehr Infos
Maria Duval mehr Infos
Maria Esmeralda mehr Infos
Möven Touristik mehr Infos
Pro Vitalis mehr Infos
SLK Lotterie Gesellschaft mehr Infos
«Spiel & Spass Rubbel-Lotterie-Gesellschaft» mehr Infos
Sunshine Touristik mehr Infos
Rechtslage und Merkblatt
Weitere Informationen zu Wettbewerben und Gewinnversprechen sowie ein Merkblatt finden Sie auf HelpOnline.
Fiktive Lotterien
El Gordo de la Primitiva mehr Infos
Euromillones Loteria international mehr Infos
European Lotteries mehr Infos
Overseas Lotto BV Netherlands mehr Infos
The International Lottery mehr Infos
Rechtslage und Merkblatt
Mehr Infos zu Lotterien sowie ein Merkblatt finden Sie auf HelpOnline.
Branchenregister
Grewo mehr Infos
B&P Dienstleistungen GmbH (auch www.ch-telefon.ch) mehr Infos
Euronetcity mehr Infos
NMC mehr Infos
Proinfo Marketing Services SRL (firmenportal24.ch) mehr Infos
Schweizer Zentralregister der Unternehmens-Identifikationsnummer mehr Infos
Unternehmensdatenbank.info mehr Infos
Webclick GmbH mehr Infos
Webconnect Services SRL (branchenauskunft24.ch) mehr Infos
WSC Handels- und Wirtschaftsinformations AG mehr Infos
Auch der Schweizerische Adressbuch- und Datenbankverlegerverband (SADV) warnt vor Schwindlern; die Liste finden Sie hier.
Setzen Sie dem Treiben ein Ende
Wie Sie sich gegen Registerhaie wehren können, erfahren Sie hier.
Partnervermittlungen + Telefonerotik
Life Bernardi mehr Infos
Live Channel mehr Infos
Marc Hiltbrand mehr Infos
Max Life mehr Infos
Men Mobile Entertainment mehr Infos
Telebilling mehr Infos
Direktvertrieb + schneeballähnliche Systeme
Lyoness mehr Infos
Strukturvertrieb WNB mehr Infos
Business Academy mehr Infos
Nihon mehr Infos
Schenkkreise mehr Infos
Rechtslage
Mehr Infos zu Direktvertrieben, Schenkkreisen und Schneeballsystemen finden Sie auf HelpOnline.
Mehr Informationen zu Allfinanz- und Strukturvertrieben finden Sie hier.
Unbestellte Zusendungen
Helvetischer Münzkontor (Göde) mehr Infos
Horizont-Verlag mehr Infos
Meister-Verlag mehr Infos
Provea mehr Infos
Rechtslage und Merkblatt
Mehr zum Thema unbestellte Zusendungen sowie ein Merkblatt finden Sie auf HelpOnline.
Vorgetäuschtes Kaufinteresse
«Rip deal»: Sie wollen eine Immobilie oder ein teures Kunstobjekt verkaufen? Vorsicht bei allzu interessierter Kundschaft, für die Geld scheinbar keine Rolle spielt!
mehr Infos
Wohnungssuche
Vorsicht bei der Wohnungssuche: Wenn Sie vor Besichtigung des Mietobjekts eine Anzahlung machen sollen, sollten Sie die Finger davon lassen. mehr Infos
Time-Sharing
Club Touristik mehr Infos
Concepts IT AG mehr Infos
Lindner GmbH mehr Infos
Viva Tours mehr Infos
Rechtslage und Merkblatt
Mehr zum Thema Timesharing sowie ein Merkblatt finden Sie auf HelpOnline.
Reingefallen? So wehren Sie sich
Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen,
müssen Sie per Einschreiben reagieren und je nachdem Folgendes geltend machen:
- Haben Sie am Telefon etwas bestellt oder auf einer Werbefahrt eingekauft, können Sie den Vertrag innert sieben Tagen widerrufen.
- Irrten Sie sich über die Identität des Online-Shops, sollten Sie den Vertrag wegen Irrtum anfechten.
- Haben Sie sich bereit erklärt, an einem verbotenen Schneeballsystem teilzunehmen, ist der Vertrag nichtig.
- Sind Sie auf einen Adressbuchschwindler hereingefallen, müssen Sie den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum anfechten.
Melden Sie die Schwindler dem Seco!
Wenn Sie zum Beispiel ein Gewinnversprechen erhalten, können Sie bei jeder Polizeistelle Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs stellen. Noch besser: Melden Sie den Vorfall dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), damit dieses eine genügende Anzahl Beschwerden hat, um aktiv zu werden und gegen die Schwindler vorzugehen. Leiten Sie das Gewinnversprechen an das Seco weiter, mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts.
Adressen: E-Mail: fair-business@who-needs-spam.seco.admin.ch; Brief: Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Ressort Recht, Holzikofenweg 36, 3003 Bern
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