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Leasing

Der Vertrag läuft weiter

Ausgabe:
20/04

Mein Mann ist kürzlich gestorben. Nun sagt der Garagist, der Leasingvertrag für das Auto werde durch den Tod meines Ehemanns nicht aufgelöst, sondern gehe auf mich über. Stimmt das? Klara B.

Die Auskunft Ihres Garagisten ist korrekt. Grundsätzlich gehen Verträge beim Tod einer Vertragspartei mit allen Rechten und Pflichten auf deren Erben über. Das Gesetz macht dabei allerdings einige wenige Ausnahmen: Beim Tod eines Arbeitnehmers zum Beispiel löst sich der Arbeitsvertrag automatisch auf. Bei einem Leasing dagegen müssen die Erben den Vertrag erfüllen, wenn sie das Erbe annehmen. Das neue Konsumkreditgesetz (KKG) sieht vor, dass Leasingverträge, die nach dem 1. Januar 2003 abgeschlossen worden sind, mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer vorzeitig gekündigt werden können. Wichtig zu wissen: In einem solchen Fall darf der Leasinggeber die monatlichen Raten rückwirkend erhöhen. Bei einer kurzen Laufzeit sind die Kosten bei einer vorzeitigen Kündigung meistens sehr hoch.

© Beobachter Ausgabe 20 vom 30. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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