«Das Gericht hat meine Klage voll unterstützt», freut sich Christine Peter aus Esslingen ZH. Sie ist froh, dass sie gekämpft hat: Im letzten Sommer unterschrieb sie bei Partnervermittler Marc Hiltbrand von der Basler Selectron GmbH einen Vertrag. «Herr Hiltbrand versprach den ersten Partnervorschlag noch in der gleichen Woche, wenn ich sofort zahle. Deshalb überwies ich am selben Tag 5000 Franken auf sein Konto», sagt Peter.

Was sie nicht wusste: Das Gesetz verbietet Partnervermittlern, so rasch Geld entgegenzunehmen. Die Kundin wurde erst misstrauisch, als Hiltbrand ihr Männer vorschlug, die gar nicht auf Partnersuche waren. Als Peter nach drei Vorschlägen gar nichts mehr von ihm hörte, fragte sie den Beobachter: «Wie kann ich mich wehren?»

Das Beratungszentrum stellte fest, dass Hiltbrands Vertrag nicht gesetzeskonform ist, und riet ihr, das Honorar zurückzufordern. Weil Hiltbrand nicht zahlen wollte, nahm Peter einen Anwalt und klagte.

Das Bezirksgericht in Uster ZH betonte, dass die Vorschriften für den Partnervermittlungsvertrag zum Schutz von Partnersuchenden eingeführt worden seien und darum zwingend befolgt werden müssten. Der Selectron-Vertrag sei nichtig, befand die Richterin. Hiltbrand befolgte ihren Rat und anerkannte die Klage: Er muss nun nicht nur 5000 Franken, sondern auch die Gerichtskosten und eine Parteientschädigung von 1000 Franken zahlen. «Dieser klare Prozessausgang soll auch anderen Partnersuchenden helfen», hofft Christine Peter. Marc Hiltbrand wollte keine Stellung nehmen.