PMV Public Media AG
Alle Register gezogen
Abfuhr vor Bundesgericht: Die Vertragsklauseln eines Winterthurer Branchenregister-Betreibers sind rechtswidrig.

(Bild: Franca Pedrazzetti)
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Stolze 1800 Franken jährlich kostete Josef Windhager der Eintrag im Branchenregister «Baumarkt» der Winterthurer PMV Public Media AG. Doch als der Geschäftsführer der Rollfix Systeme AG im aargauischen Sins den Vertrag Anfang 2002 auf den nächsten Termin auflösen wollte, erhielt er folgenden Bescheid: Die Kündigung sei erst per Ende 2006 möglich.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der PMV legen die Kunden nicht nur mit einem Dreijahresvertrag, sondern auch mit einer tückischen Verlängerungsklausel an die lange Kette: «Die Parteien vereinbaren», heisst es im Kleingedruckten, «dass sich der Vertrag automatisch um diese Laufzeit verlängert, wenn dieser nicht spätestens per 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem die erste Ausgabenummer der jeweiligen Laufzeit erscheint, gekündigt wird.» Konkret: Der Vertrag dauert automatisch sechs Jahre, wenn er nicht im ersten Jahr auf das Ende des dritten Jahres gekündigt wird.
Weil Windhager die Zahlung verweigerte, betrieb ihn die PMV und zerrte ihn vor Gericht. Doch die «Baumarkt»-Verantwortlichen machten die Rechnung ohne die Bundesrichter: Diese liessen weder die lange Kündigungsfrist noch die unverständlichen Formulierungen gelten. Das heisst: PMV-Kunden, die einen Vertrag mit der zitierten Klausel unterschrieben haben, können ihn per Ende Jahr kündigen.
Derweil verweist die PMV auf die Urteile verschiedener kantonaler Gerichte, die die Geschäftsbedingungen nicht beanstandet hätten. Das ändert indes nichts an der Tatsache, dass das Bundesgericht über den kantonalen Instanzen steht.
© Beobachter Ausgabe 19 vom 15. Sep 2005 - Alle Rechte vorbehalten









