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Ein Päckli mit Washington
Die Post verlangt einen komplizierten Code für Food-Sendungen in die USA – schon ein halbes Jahr früher als nötig.

(Bild: Martin Rütsch)
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«Unmöglich», so der Bescheid am Postschalter auf die Frage, wie man am besten eine Schachtel Pralinen der Freundin in den USA zukommen lässt. Erst auf Nachfrage geht die Suche nach einer Internetadresse los. «Obs funktioniert, würde mich auch wundernehmen», meint die Postmitarbeiterin zum Abschied.
Am 12. Dezember 2003 erliess die US-Lebensmittelbehörde FDA die Vorschrift, dass Lebensmittelpakete per Internet unter www.access.fda.gov registriert werden müssen. Dieses Prozedere soll angeblich verhindern, dass biologische Kampfstoffe in die USA gelangen.
Die Schweizer Post reagierte umgehend. Per Anfang Jahr werden für die USA nur codierte Food-Sendungen angenommen (siehe Artikel zum Thema «US-Vorschriften: Die Post geht nicht ab»).
Die Kundschaft goutiert den Wechsel nicht. «Wir stellen einen Rückgang der Paketzahl fest. Obs an der neuen Vorschrift liegt, wissen wir nicht», erklärt Post-Sprecher Pascal Lorenzini. Doch die Versandflaute ist selbst gemacht: Zur schlechten Information am Schalter kommt, dass «wir unseren Privatkunden empfehlen, am besten keine Pakete mit Lebensmitteln mehr in die USA zu schicken», meint Lorenzini. Zumindest in diesem Tempo wäre der Kniefall vor der Supermacht aber nicht nötig. Dies zeigt ein Blick nach Deutschland: «Solange das Gesetz nicht angewendet wird, verlangen wir die Nummer nicht», sagt Uwe Bensien von der Deutschen Post.
Die US-Botschaft in Bern bestätigt, dass es nach Verabschiedung des Gesetzes eine Übergangsfrist von sechs bis acht Monaten gebe. Wann exakt die Regelung strikt umgesetzt wird, weiss niemand. Lorenzinis Notlösung, die am Schalter allerdings unbekannt ist: «Auf Risiko des Senders nehmen wir auch Pakete ohne Code an.»
© Beobachter Ausgabe 13 vom 24. Jun 2004 - Alle Rechte vorbehalten







