Postzustellung
Wohin mit den Paketen?
Frage: Unser Pöstler stellt grössere Pakete einfach in den Hauseingang unseres Mehrfamilienhauses, wenn der Adressat nicht zu Hause ist. Wir haben schon reklamiert, aber leider ohne Erfolg. Wer haftet, wenn ein solches Paket gestohlen wird?
Grundsätzlich haftet in solchen Fällen die Post. Denn diese Zustellung entspricht nicht den Vorschriften. In ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hält die Post fest, wie ein nicht eingeschriebenes, aber mit einem Strichcode versehenes Paket zugestellt werden muss: Wenn es in den Brief- oder Ablagekasten passt, darf der Pöstler es dort deponieren. Wenn das Paket grösser und der Empfänger nicht zu Hause ist, darf der Pöstler es einer Nachbarin oder einem Nachbarn übergeben. Er muss den eigentlichen Empfänger aber darauf hinweisen, indem er eine entsprechende Nachricht in den Briefkasten steckt.
Der Pöstler kann das Paket auch wieder mitnehmen und den Empfänger mit einem Avis informieren, dass das Paket bei der nächsten Poststelle abgeholt werden kann oder gratis ein zweites Mal zugestellt wird.
Wer nicht will, dass seine Pakete in der Nachbarschaft abgegeben werden, kann das bei der zuständigen Poststelle oder beim Kundendienst der Post melden (siehe «Weitere Infos»). Benutzen Sie diese Nummer auch für Ihre Beschwerde.
Die Post schränkt in den AGB ihre Haftung wertmässig ein: Geht ein nicht eingeschriebenes Paket verloren oder wird es beschädigt, haftet die Post nur bis 500 Franken. Den Schaden muss man nachweisen.
Ein Tipp: Wer oft Pakete bekommt und selten zu Hause ist, kann den Gratisservice PickPost (siehe «Weitere Infos») nutzen: Trifft ein Paket ein, wird der Kunde per SMS oder E-Mail benachrichtigt.
Innert sieben Tagen kann er das Paket am Standort seiner Wahl abholen - die Post bietet rund 300 Abholorte an, darunter auch Bahnhöfe und Tankstellen mit entsprechend verlängerten Öffnungszeiten.
Weitere Infos
- Zentrale Kundendienstnummer der Post: 0848 888 888
- Informationen zu PickPost: www.post.ch
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© Beobachter Ausgabe 20 vom 01. Okt 2008 - Alle Rechte vorbehalten

