Prinz Charles
Endlich schuldenfrei
Der britische Kronprinz Charles hat die uralten Schulden eines königlichen Vorfahren bezahlt. Das war eine sehr noble Geste - denn die Angelegenheit ist eigentlich längst verjährt.

(Bild: Wikipedia)
Sie sind wahrlich ein Gentleman, Königliche Hoheit. Anno 1651 bestellte König Karl II. beim Tuchmacher Worcester Uniformen für seine Soldaten. Die Rechnung über umgerechnet 920 Schweizer Franken muss beim damaligen Herrscher in der Hektik des Alltags wohl untergegangen sein. Bezahlt hat er jedenfalls nie.
Diesen Fauxpas haben Sie nun gutgemacht und den offenen Betrag auf den Rappen genau bezahlt. Die Forderung nach Zinsen haben Sie erfolgreich bestreiten können. Wie Hoheit zu wissen scheinen, sind Verzugszinsen nach Gesetz erst geschuldet, nachdem der Lieferant seinen Schuldner mit einer Mahnung in Verzug gesetzt hat. Vergisst er zu mahnen, laufen auch keine Verzugszinsen. Wie es aussieht, gibt es keine solche Mahnung in den Akten. Zum Glück: Denn die Verzugszinsen hätten sich im Lauf der Jahre auf rund 90000 Franken zusammengeläppert.
Aber jetzt mal unter uns: Mit der Zahlung dürften Sie zwar auf der Beliebtheitsskala Ihrer Untertanen gepunktet haben. Trotzdem: Dazu verpflichtet gewesen wären Sie nicht. Erstens verjähren Schulden aus handwerklicher Arbeit bereits nach fünf Jahren und können danach nicht mehr gerichtlich eingefordert werden. Und zweitens ist dieser Karl doch gar nicht mit Ihnen verwandt! Ergo haften Sie auch nicht für seine Schulden. Weiss der Geier, wo er sonst noch überall hat anschreiben lassen. Also Obacht, falls Ihnen plötzlich noch andere Händler offene Rechnungen präsentieren.
Ergebenst,
Ihre Gabriela Baumgartner
Buchtipp
Irmtraud Bräunlich Keller, Urs Christen, Philippe Ruedin: «OR für den Alltag». Kommentierte Ausgabe aus der Beobachter-Beratungspraxis; Beobachter-Buchverlag
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© Beobachter Ausgabe 14 vom 09. Jul 2008 - Alle Rechte vorbehalten

