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Privathaftpflichtversicherung

Bei Eltern mitversichert?

Text:
  • Michael Krampf
Ausgabe:
3/07

Frage: Unsere Tochter ist 21-jährig und wohnt zu Hause. Als Werkstudentin arbeitet sie zwei Tage pro Woche und finanziert so ihr Studium. Unsere Versicherung behauptet nun, sie brauche eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Stimmt das?

Lesen Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen. In der Regel sind Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren in der Police der Eltern mitversichert, solange sie unverheiratet sind, zu Hause wohnen und nichts verdienen. Sobald sich eines dieser Kriterien ändert, entfällt die Deckung oft. Zum Beispiel schliessen viele Versicherer Studenten aus, die wie Ihre Tochter selber erwerbstätig sind. Dasselbe gilt für Jugendliche in einer Zweitausbildung. Bei anderen Anbietern sind verheiratete junge Erwachsene nicht versichert, wenn sie (wieder) bei den Eltern leben und erwerbslos sind. All diese Ausschlussmöglichkeiten bergen das Risiko, im Schadensfall nicht versichert zu sein. Am verlässlichsten ist daher eine Familienpolice, die ohne Vorbehalte alle Personen deckt, die mit dem Versicherungsnehmer unter dem gleichen Dach leben.

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 31. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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