Reisebüro
Warme Luft, teuer verkauft
Dubioser Wettbewerbsgewinn: Gewisse Unkosten müssten übernommen werden, um den Gewinn, eine Reise, einzuheimsen. Der Ausflug wird von der Abzocker-Firma jedoch abgeblasen, bzw. wurde gar nie organisiert.
Milly und Ulrich Studer aus Wilderswil BE freuten sich sehr über den Bescheid, sie hätten eine fünftägige Reise nach Italien im Wert von 950 Franken gewonnen. Weil auch «VIP-Eintritte» für die Oper «Aida» in der Arena in Verona dazugehörten, störten sie sich nicht an den verlangten «Bearbeitungsgebühren» sowie dem «Treibstoffzuschlag» (für eine Busreise!) von insgesamt 154 Franken.
Doch die Enttäuschung war gross, als das in Deutschland beheimatete Reisebüro Austria-Naturschlaf GmbH die Reise im August zuerst kurzfristig um ein paar Tage verschob und schliesslich, zwölf Tage vor Abreise, ganz absagte. Angeblich hatte ein Carunternehmen die bereits gebuchten Busse zurückgezogen, und in den verbleibenden knapp zwei Wochen könne kein Ersatz organisiert werden, hiess es bedauernd in einem Schreiben. Statt im August nach Verona sollten Studers nun im März 2007 nach Südtirol.
Von Studers telefonisch zur Rede gestellt, gaben Austria-Naturschlaf-Mitarbeiterinnen indes zu, dass ihre Firma noch gar nie eine Reise durchgeführt hatte und dass weder Hotelreservationen noch Opernkarten vorliegen. Studers hätten sich nämlich auch mit den Tickets zufrieden gegeben und die Tour selber organisiert.
In Deutschland das grosse Schweigen
Ein gross angelegter Beschiss also, bei dem die Firma fleissig die «Bearbeitungsgebühren» kassiert, ohne je eine Leistung zu erbringen? Die Austria-Naturschlaf GmbH - sie residiert an drei Adressen in verschiedenen deutschen Orten - nahm gegenüber dem Beobachter zu diesem Vorwurf nicht Stellung und beantwortete auch sonst keine der per Fax und Einschreiben übermittelten Fragen.
Wie Studers ging es zahlreichen weiteren «glücklichen Gewinnern», die sich beim Beobachter-Beratungszentrum meldeten. Austria-Naturschlaf verweigert ihnen mit unhaltbaren Argumenten die Rückerstattung des einbezahlten Geldes. Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen müsste sie dieses auf jeden Fall erstatten. Ferner hätte sie wegen der «zurückgezogenen» Busse die Reise gar nicht annullieren dürfen. Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Firma die Reise nur bis vier Wochen vor Beginn absagen, in Ausnahmefällen bis 14 Tage vorher. Austria-Naturschlaf hat aber beide Fristen verpasst. Dumm nur: Einklagen müssten die Betroffenen dies in Deutschland - und das dürfte sich kaum lohnen.
© Beobachter Ausgabe 20 vom 27. Sep 2006 - Alle Rechte vorbehalten







