Das Zahlen verweigern, weil der Braten zäh war; den Wirt zur Kasse bitten, weil der Mantel in der Garderobe gestohlen wurde; das Servicepersonal drangsalieren, um für Hundi eine Schale Wasser zu bekommen: In der Beiz fühlen sich manche Gäste wie Könige und führen sich auch so auf. Doch nicht immer tun sie das zu Recht. Die häufigsten Streitfragen rund um den Restaurantbesuch - und die Antworten darauf.

Das Essen schmeckt nicht, und der Kellner ist unfreundlich. Darf der Gast gehen und die Zahlung verweigern?
Nein. Wer mit der Leistung nicht zufrieden ist, muss reklamieren, bevor der Teller leer gegessen ist. Der Gast muss dem Wirt die Chance geben, die Leistung zu verbessern. Erst wenn dies nicht gelingt, kann eine Preisermässigung oder ein Erlass verlangt werden. Ein kluger Wirt wird jedoch im eigenen Interesse einem reklamierenden Gast entgegenkommen und sich auf keine langen Diskussionen einlassen.

Darf ein Gast, ohne zu zahlen, das Lokal verlassen, nachdem er den Kellner erfolglos gerufen hat?
Ja, aber nur wenn er seine Adresse hinterlässt, damit ihm der Wirt die Rechnung zuschicken kann. Der Wirt darf dafür keine Umtriebsgebühren verlangen. Geht der Gast, ohne zu zahlen und ohne Kontaktinformationen zu hinterlassen, macht er sich wegen Zechprellerei strafbar. Mehrmaliges Rufen entbindet also nicht von der Zahlungspflicht.

Ist der Wirt haftbar, wenn ein Mantel aus der Garderobe verschwindet?
Nein. Der Wirt haftet nur, wenn er den Mantel entgegennimmt, um ihn an einem für Gäste unzugänglichen Ort aufzubewahren. In solchen Fällen erhalten die Gäste meist eine Garderobenmarke. Wem aber der Mantel aus einer unbewachten, unentgeltlichen Garderobe gestohlen wird, der muss den Verlust seiner eigenen Diebstahlversicherung melden. Will man also auf Nummer sicher gehen, übergibt man den Mantel dem Wirt zur Aufbewahrung oder nimmt das gute Stück mit an den Tisch.

Die Hochzeit platzt, die Restaurantreservation wird annulliert. Kann der Wirt Schadenersatz verlangen?
Ja. Durch die Reservation wird ein gültiger Vertrag abgeschlossen. Wer absagt, schuldet dem Wirt den Ersatz sämtlicher Kosten plus den entgangenen Gewinn. Dies gilt übrigens nicht nur bei grossen Gesellschaften, sondern auch bei einer Tischreservation für eine Handvoll Gäste. Weil der Wirt im Streitfall Mühe haben dürfte, die Höhe dieser Kosten auf den Rappen genau zu beweisen, vereinbaren immer mehr Gastrobetriebe bei grösseren Reservationen fixe Annullationsgebühren.

Müssen Hunde draussen bleiben?
Nein. Von Gesetzes wegen dürfen in den meisten Kantonen Hunde mit ins Restaurant. Das Lebensmittelgesetz verlangt aber, dass sie angeleint sein müssen. Aber Achtung: Auch wenn das Gesetz Hunde im Restaurant nicht verbietet, heisst das noch nicht, dass Wirte verpflichtet sind, die Tiere zu tolerieren. Sie dürfen einen Hund vor die Tür setzen.

Ist das Glas Hahnenwasser gratis?
Nein. Entgegen der weitverbreiteten Meinung hat ein Gast keinen Anspruch darauf, gratis das Amtsblatt samt einem Glas Wasser zu bekommen. Der Wirt darf für Hahnenburger einen selbst festgelegten Preis verlangen. Das gilt auch für Brot und Gedeck. Sind sie im Menüpreis nicht inbegriffen, muss der Wirt aber im Lokal oder in der Speisekarte darauf hinweisen.