• Anzeige:

  • Anzeige:

SBB

«Darf ich mich nicht in die erste Klasse setzen?»

Text:
  • Michael Krampf
Bild:
  • David Adair
Ausgabe:
23/06

Frage: Neulich fuhr ich mit der S-Bahn. In der zweiten Klasse gab es keinen freien Sitzplatz. Deshalb setzte ich mich in die erste Klasse. Prompt kamen zwei Kontrolleure. Sie büssten mich mit einem Zuschlag von 80 Franken. Ist das korrekt?

Ja. Mit dem Verkauf eines Fahrausweises verpflichten sich die SBB, Sie an eine bestimmte Station zu transportieren. Einen Anspruch auf einen Sitzplatz haben Sie aber nicht. Wenn Sie sich mit einem Zweitklassbillett in die erste Klasse setzen, besitzen Sie keinen gültigen Fahrausweis. Wer ohne gültigen Fahrausweis reist, muss einen Zuschlag bezahlen. Dieser beträgt in der S-Bahn - wie übrigens in allen Zügen mit Selbstkontrolle - 80 Franken, im Wiederholungsfall 120 Franken und in jedem wei-teren Fall 150 Franken.

Ebenfalls als «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» gelten folgende Beispiele:

  • Sie vergessen, eine Fahrkarte zu lösen, oder Sie finden sie nicht mehr.

  • Sie können am Automaten kein Billett lösen, da Sie nicht genügend Kleingeld oder keine passenden Noten dabeihaben.

  • Sie versäumen, die Mehrfahrtenkarte zu entwerten, und füllen sie daher im Zug von Hand aus.

  • Die Mehrfahrtenkarte ist vollständig entwertet. Sie entwerten sie jedoch ein weiteres Mal.

  • Die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises ist abgelaufen oder beginnt erst an einem anderen Tag.

  • Sie benutzen eine Fahrkarte zum halben Preis, obwohl Sie kein Halbtaxabonnement besitzen.

  • Sie befahren eine Route, die von derjenigen auf dem Billett abweicht.

Wer einen Fahrausweis missbraucht, weil er etwa ein fremdes Abonnement benützt oder gar eines fälscht, muss neben dem Zuschlag für das fehlende gültige Billett 100 Franken, bei Fälschung 200 Franken bezahlen. Zudem riskiert er ein Strafverfahren wegen Betrugs, Urkundenfälschung oder Erschleichens einer Leistung.


Weitere Infos


Wenn Sie gebüsst wurden und sich dagegen wehren wollen, können Sie sich schriftlich an die SBB oder an die Ombudsstelle öffentlicher Verkehr wenden:

SBB-Personenverkehr
Inkassocenter
Postfach
8021 Zürich
Telefon 051 222 24 04

Ombudsstelle öffentlicher Verkehr
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 768
4601 Olten
Telefon 062 296 94 25
www.ombudsstelle.ch

© Beobachter Ausgabe 23 vom 08. Nov 2006 - Alle Rechte vorbehalten

  • SOS Beobachter

    Helfen Sie Menschen in Not mit Ihrer Spende.

    spenden

  • Beobachter-Assistance

    Jetzt Kostenübernahme bei Rechtsfällen sichern!

    Mehr Infos


    Versicherungsbedingungen
    Download (PDF 56 kb)

  • Sparziel Rechner

    Sparziel-Rechner

    Sparen! Aber wie? Mit dem Sparziel-Rechner wissen Sie wie lange, wie häufig oder wie viel Sie sparen müssen, um Ihre Wünsche zu erfüllen.

    jetzt sparen

  • Konsumforum

    Hier geben sich kritische Konsumentinnen und Konsumenten gegenseitig Tipps und Ratschläge und tauschen Erfahrungen aus.


    zum Forum

created by snowflake productions gmbh