Schalterverkauf

Post mit beschränkter Haftung

Text:
  • Peter Johannes Meier
  •  und Vanessa Naef
Bild:
  • Post Medienstelle
Ausgabe:
20/09

Viele Kunden ärgern sich über die Post. Sie bietet fragwürdige Produkte an, lehnt jedoch die Verantwortung dafür ab.

Post mit beschränkter Haftung

«Posten» in der Post

Otto Bähler hatte sein Handy mit SIM-Karte von United Mobile am Postschalter gekauft. Damit lasse sich im Ausland speziell günstig telefonieren, sagte man ihm. Doch anrufen konnte er seit Frühling niemanden mehr. Die liechtensteinische United Mobile ist pleite – im August wurde der Konkurs eröffnet. Bei anderen Telefonprovidern und Endkunden steht die Firma mit Dutzenden Millionen Franken in der Kreide. Gegen 100 Kunden haben sich deshalb bei der Post beschwert. Doch diese empfahl ihnen bloss die Hotline von United Mobile, wo seit Monaten niemand mehr erreichbar ist.

Den Schaden ihrer Kunden will die Post nicht bezahlen. «Wir haben die Dienstleistung von United Mobile ja nur vermittelt, nicht verkauft», sagt Sprecher Mariano Masserini. Darum hafte die Post nicht. Rechtlich ist das eine Gratwanderung. Wer nur Vermittler sein will, muss die Kunden bereits im Verkaufsgespräch darauf hinweisen. Das hat die Post gemäss den Kunden nicht getan. In einem Schreiben an einzelne Betroffene verbreitet die Post jetzt etwas Hoffnung: «Umfangreiche Abklärungen» seien im Gange. Man arbeite an einer «für alle beteiligten Stellen zufriedenstellenden Lösung».

Etwas Kulanz könnte sich die Post leisten. In den meisten Fällen geht es um rund 50 Franken Guthaben, die wertlos geworden sind. Mit dem Verkauf von 4500 Drittprodukten erwirtschaftet die Post immerhin 20 Millionen Franken Gewinn.

Ein Geschenk mit Folgen

Die Post setzt ihren Ruf auch für notorische Kundenfänger aufs Spiel. «Sie hat unser Vertrauen missbraucht», sagt Patrik Fischer. Am Schalter war seiner Frau eine Broschüre des Zürcher Meister-Verlags gegeben worden: Sie erhalte ein Geschenk, wenn sie den Talon ausfülle. Bald kam das «Geschenk» per Post: drei DVDs zum Thema Weltall, ein Büchlein – und die Versandkostenrechnung. Fischer las das Kleingedruckte: Wer innert 14 Tagen nach Erhalt des «Geschenks» nicht kündigt, hat stillschweigend einen Vertrag abgeschlossen und wird weiterhin mit Produkten beliefert. «Das ist unsere Marketingstrategie», sagt Monika Kress vom Meister-Verlag lapidar.

Warum aber unterstützt die Post solche Verkaufsmethoden? Auch hier weist sie jegliche Verantwortung von sich: «Wir sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, die Werbung unserer Kunden auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen», schreibt Konzernleitungsmitglied Patrick Salamin seinem Kunden Fischer.

Anzeige:

© Beobachter Ausgabe 20 vom 30. Sep 2009 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh