Spam

Wie kann man sich wehren?

Text:
  • Nathalie Garny
Ausgabe:
25/07

Millionen von Menschen werden via E-Mail, SMS, Telefon oder Fax regelmässig mit «Spam»-Botschaften eingedeckt. Lassen Sie sich das nicht einfach so gefallen. Seit dem 1. April haben Sie im Kampf gegen die lästigen Werbebotschaften das Recht auf Ihrer Seite.

Spam ist seit dem 1. April 2007 nur noch erlaubt, wenn Sie dem Empfang der Sendung ausdrücklich zugestimmt haben, der Absender korrekt ist und er Sie darauf hingewiesen hat, dass Sie weitere Werbung ohne Aufwand und kostenlos ablehnen können. Wenn eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, können Sie dies Ihrer Telekomfirma melden. Diese ist verpflichtet, eine Meldestelle zu betreiben, die gegen ihre spammenden Kunden vorgeht. Unabhängig davon können Sie gegen den Spammer Strafanzeige erheben. Mögliche Sanktionen bewegen sich vom Verbot des Massenwerbeversands über die Beschlagnahmung des erzielten Gewinns bis hin zu Gefängnisstrafe oder Busse bis zu 100'000 Franken.


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© Beobachter Ausgabe 25 vom 05. Dez 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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