Sparhefte
Hilfe, wo ist mein Geld?
Ein Sparheft – da hat man etwas in der Hand. Denkt man sich. Doch was, wenn die Bank das Guthaben nicht herausrückt?

(Bild: Simone Broder)
Nebenartikel
Wer heute ein Sparheft eröffnen will, hat Pech: Die Banken lehnen ab und empfehlen den Kundinnen und Kunden ein Sparkonto – das verursacht weniger Umtriebe. Noch immer sind aber unzählige alte Sparhefte im Umlauf, die nicht in ein Konto umgewandelt worden sind. Doch wenn sich die Besitzer das Geld auszahlen lassen wollen, kanns Probleme geben. Sandra Messmer-Kosla musste diese bittere Erfahrung machen.
Zu ihrer Geburt 1981 hatte die kleine Sandra von ihrem Grossvater ein Sparheft von der Raiffeisenbank Bergdietikon AG erhalten; dieses kam allerdings erst zum Vorschein, als ihre Eltern 2005 von Deutschland in die Schweiz zügelten. Die junge Frau freute sich über den Sparbatzen und wollte im selben Jahr den Zins nachtragen lassen. Fehlanzeige: Das Sparheft existiere nicht mehr – es sei 1993 saldiert worden, liess die Bank wissen. Der Grossvater müsse das Geld abgehoben haben. «Völlig unmöglich», entgegnete Sandra Messmer-Kosla, «mein Grossvater ist bereits 1983 gestorben.» Zudem sei sie ja immer noch im Besitz des Sparhefts.
Als die Bankverantwortlichen nicht mit sich reden liessen, wandte sich die enttäuschte Sparheftinhaberin an den Beobachter. Daraufhin teilte die Raiffeisenbank mit, für das Sparheft sei eine Kraftloserklärung unterschrieben worden (siehe Nebenartikel «Guthaben: Das darf die Bank»). Aber: Die entsprechenden Papiere seien leider nicht mehr vorhanden, da die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Belegen nur zehn Jahre betrage. Was das Geldinstitut nicht erwähnte: Kraftloserklärungen können nur der Sparheftinhaber oder dessen Erben in die Wege leiten, und das war bei Sandra Messmer-Kosla nicht der Fall.
«Verletzende Bemerkung»
Die Bank musste klein beigeben: «Sobald wir das Originalsparheft haben, werden wir die Auszahlung inklusive Zinsen vornehmen.» Als die Kundin das Geld bezog, bekam sie zu hören, dass möglicherweise die Grossmutter das Geld abgehoben habe. «Diese verletzende Bemerkung erstaunte mich nicht», sagt Sandra Messmer-Kosla. «Hauptsache, dass es sich dank dem Beobachter gelohnt hat, sich zu wehren.»
Fernsehtipp
«konsum.tv», Sonntag, 13. November 2005, 20 Uhr, SF 2
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© Beobachter Ausgabe 23 vom 10. Nov 2005 - Alle Rechte vorbehalten







