aktualisiert am 04. Jan 2010 16:37Telefonie
Die Verzögerungstaktik von Talk Easy
Von wegen easy: Mit einer neuen Masche bindet der Telefonanbieter Talk Easy Konsumenten an sich.
Talk-Easy-Mitarbeiter rufen Swisscom-Abonnenten an und versuchen, sie für ein einen Abo-Wechsel zu gewinnen. Gibt der Angerufene seine mündliche Einwilligung, flattert Tage später der Vertrag ins Haus.
Der Trick dabei: Talk Easy weist die Angesprochenen am Telefon zwar auf das siebentägige Widerrufsrecht hin. Doch die neuen Kunden haben bis zum Erhalt der Unterlagen weder eine Adresse noch eine Telefonnummer der Firma. Wenn dann der Vertrag eine Woche später eintrifft, glauben die neuen Kunden, die siebentägige Frist sei bereits abgelaufen und ein Widerrufen nicht mehr möglich.
Doch das stimmt nicht. Das Obligationenrecht verpflichtet den Anbieter, den neu gewonnenen Kunden schriftlich über das Widerrufsrecht zu informieren und ihm auch seine Adresse bekannt zu geben. Somit läuft die siebentägige Widerrufsfrist erst ab Erhalt der Unterlagen. Wer also seinen Wechsel zu Talk Easy bereut und ihn rückgängig machen will, kann nach Erhalt der Unterlagen immer noch widerrufen, auch wenn die mündliche Zusage zum Wechsel ein oder zwei Wochen zurückliegt.
Blitzschnell reagiert hat Albert Nussbaumer, 70, aus Basel. Im Glauben, er lasse sich nur Informationsmaterial zukommen, erhielt er sieben Tage nach dem Anruf ein Begrüssungsschreiben von Talk Easy. Nussbaumer schickte noch am selben Tag ein Schreiben zurück, in dem er den Vertrag widerrief. Zudem informierte er sofort die Swisscom, um seinen Anschluss für Drittanbieter zu blockieren.
Talk Easy ist sich keiner Schuld bewusst. Das Unternehmen hält daran fest, dass es seine Neukunden über den Vertragsabschluss und die damit verbundene Kündigungsfrist informiert.
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© Beobachter Ausgabe 23 vom 12. Nov 2009 - Alle Rechte vorbehalten









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