Versicherungsrecht
«Darf ich kündigen?»
Meine Hausratversicherung teilte mir mit, dass sie ihr Geschäft aufgibt und uns Kunden bei einer anderen Gesellschaft unterbringt. Ich wollte kündigen, doch die neue Versicherung akzeptierte das nicht. Gibt es noch eine Kündigungsmöglichkeit? Otto S.
Ja. Gesetzlich steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss in den ersten drei Monaten seit der Policenübertragung bei der neuen Versicherung eintreffen. Grund für das Kündigungsrecht ist Ihre Partnerwahlfreiheit. Es darf Ihnen kein neuer Vertragspartner – also eine neue Versicherungsgesellschaft – aufgezwungen werden. Sie als Versicherter können Ihre Prämie für die nicht abgelaufene Vertragszeit zurückfordern oder anteilmässig die Bezahlung der noch offenen Prämie verweigern.
Übrigens: Dieses Kündigungsrecht gilt nur, wenn die alte Versicherungsgesellschaft ihren Kundenstamm und die damit verknüpften Verträge freiwillig einer neuen Versicherung übertragen hat. Dieser Vorgang nennt sich Bestandesübertragung.
Bei Fusionen wird oben bestimmt
Bei der Fusion zweier Versicherungsgesellschaften sieht die Lage hingegen anders aus. Weil eine Versicherungsgesellschaft verschwindet und ihr Vermögen in die andere Versicherung einfliesst, wird die übernehmende Gesellschaft automatisch Vertragspartei. Die Fusion erfolgt ohne Mitwirkung der Versicherten, und diese können nichts dagegen unternehmen – sie haben auch kein Kündigungsrecht. Die übernehmende Versicherung darf aber ihrerseits Verträge nicht abändern, sondern muss die Policen mit dem gleichen Inhalt übernehmen.
Bei einem Liquiditätsengpass der Versicherung ist der Fall noch einmal anders zu beurteilen. Die Rechtsprechung sieht kein allgemeines Vertragsaufhebungsrecht wegen Geldknappheit des Versicherers vor; auch hier hat der Versicherte somit kein Kündigungsrecht.
Erst der Entzug der Bewilligung zum Geschäftsbetrieb durch die Aufsichtsbehörde würde es in diesem Fall den Versicherten erlauben, den Vertrag zu kündigen.
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© Beobachter Ausgabe 23 vom 10. Nov 2005 - Alle Rechte vorbehalten







