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Vertragsrücktritt

Protestieren lohnt sich

Text:
  • Daniel Leiser
Bild:
  • Derek Li Wan Po
Ausgabe:
7/05

Doris Weber trat rechtmässig vom Vorvertrag zurück, doch die Verkäufer wollten einen Teil der Anzahlung behalten. Mit Beobachter-Hilfe wehrte sich Frau Weber – und hatte Erfolg.

Bei der Zusammenarbeit mit der Verkäuferschaft kam es laut Doris Weber zu unüberwindlichen Auseinandersetzungen. «Die Bauherrschaft wollte auf meiner Rasenfläche neben dem Sitzplatz einen Kinderspielplatz errichten», sagt Weber zu ihrem Entschluss, vom Kauf der Wohnung abzusehen. «Zudem waren die Mehrkosten nicht transparent und viel höher als zuerst abgesprochen.» Die Wohnung wäre für sie viel zu teuer geworden.

Deshalb verlangte sie von der Verkäuferin schriftlich eine Stellungnahme zu den Problemen. Da die Gegenseite keine Reaktion zeigte, trat Doris Weber schriftlich vom Vorvertrag zurück und verlangte gleichzeitig ihre geleistete Anzahlung von 20000 Franken zurück.

Die Überweisung erfolgte kommentarlos. Allerdings behielt die Verkäuferschaft 5000 Franken zurück. Darauf erkundigte sich Doris Weber beim Beobachter-Beratungszentrum nach der Rechtslage.

Der Vorvertrag für einen Wohnungskauf ist nur dann gültig, wenn er notariell beglaubigt worden ist. Da das bei Doris Weber nicht der Fall war, lag überhaupt nie ein gültiger Vertrag vor. Und somit hatte die Verkäuferin auch kein Recht, Geld zurückzubehalten.

Aus diesem Grund forderte Doris Weber die Verkäuferin noch einmal schriftlich auf, den Restbetrag zu überweisen. Und siehe da: Kurze Zeit später hatte sie auch die 5000 Franken wieder auf ihrem Konto.

© Beobachter Ausgabe 7 vom 31. Mär 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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