Welcher Preis gilt?
Im Ausverkauf hing über einem Ständer mit diversen T-Shirts ein Schild: «20 Franken». Das Shirt, das ich mir aussuchte, war mit 25 Franken angeschrieben. An der Kasse beharrte die Verkäuferin dann auf dem höheren Preis. Ist das korrekt? Monika W.
Doris Huber, Fachbereich Konsum:
Die Preisbekanntgabeverordnung schreibt vor, dass Gewerbetreibende ihre Preise klar und unmissverständlich angeben müssen. Das geschilderte Kleidergeschäft verletzt diese Vorschrift, denn es macht irreführende Preisangaben. In der von Ihnen beschriebenen Situation durften Sie darauf vertrauen, dass das ausgewählte T-Shirt 20 und nicht 25 Franken kostet. Das Geschäft muss es Ihnen unter diesen Umständen zum tieferen Preis überlassen. Es handelt sich dabei um ein verbindliches Angebot. Lediglich im Falle eines wesentlichen Irrtums wenn beispielsweise das T-Shirt eigentlich das Doppelte gekostet hätte hätten Sie es nicht für 20 Franken verlangen können.
© Beobachter Ausgabe 23 vom 15. Nov 2002 - Alle Rechte vorbehalten







