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Winterthur-Versicherung

Unwetteropfer bestraft

Text:
  • Martin Müller
Bild:
  • Markus Gyger
Ausgabe:
23/05

Die Winterthur-Versicherung zeigt sich gegenüber Flutopfern knauserig: Bei künftigen Schäden erhalten sie weniger Geld.

Hans Bieri und Edith Jungi im bernischen Gwatt sind doppelt bestraft: Der Thunersee überflutete Ende August ihr Einfamilienhaus. Zwar überwies die Winterthur-Versicherung den Schaden von rund 12000 Franken unbürokratisch, schickte aber umgehend einen neuen Versicherungsantrag: Weil bereits beim letzten Hochwasser 1999 ein Schaden von 14000 Franken entstanden sei, werde der Hausrat im Parterre und im Keller nur noch zum Zeitwert statt wie üblich zum Neuwert versichert.

Die Zeitwertklausel ist ein klarer Nachteil: Für das alte Küchenbuffet beispielsweise gäbe es im Schadensfall praktisch kein Geld mehr – selbst wenn ein neues gekauft werden muss.

Wie Hans Bieri und Edith Jungi ging es zahlreichen «Winterthur»-Versicherten, die zwei Hochwasserschäden zu beklagen haben und bei deren Häusern keine entsprechenden baulichen Vorkehrungen möglich sind, bestätigt Sprecherin Maude Rivière. Auf Bieris Angebot, eine höhere Prämie zu zahlen, stieg die «Winterthur» nicht ein. Der Ratschlag des Beobachter-Beratungszentrums: Die schlechtere neue Police einfach nicht unterschreiben und auf Zeit spielen – dann läuft die Versicherung zu den alten Konditionen weiter.

Eine Beobachter-Umfrage bei allen Anbietern von Hausratversicherungen zeigt, dass die «Winterthur» mit ihrer konsumentenfeindlichen Praxis allein auf weiter Flur steht. «Für uns gilt Unwetter als höhere Gewalt, bei der die Versicherten keine Schuld trifft», sagt etwa Generali-Sprecher Roman Clavadetscher.

© Beobachter Ausgabe 23 vom 10. Nov 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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