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Zahlen trotz Annullation?

Mitarbeit:
  • Doris Huber
Ausgabe:
4/02

«Wir hatten telefonisch ein Hotelzimmer für eine Woche reserviert. Kurz vor der Abreise musste ich ins Spital. Wir annullierten sofort und legten als Beweis auch ein Arztzeugnis bei. Trotzdem verlangt die Hotelleitung den vollen Zimmerpreis. Muss ich zahlen?» Olga L.

Ja. Auch wenn Sie telefonisch reservierten, haben Sie mit dem Hotel einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Zwar ist ein Spitalaufenthalt kein Umstand, den man selbst verschuldet; dennoch tragen Sie das damit verbundene Absagerisiko – nicht das Hotel. Die Hotelleitung kann den Preis für das reservierte Zimmer einfordern, aber sie muss den Schaden gering halten: Wenn das Zimmer auch nur für ein oder zwei Tage vermietet werden kann, sind Sie um den entsprechenden Betrag entlastet. Genau für solche Fälle kommt die Annullationskostenversicherung auf. Sie übernimmt den Schaden, wenn eine Hotelreservation oder eine Reisebuchung wegen Krankheit abgesagt werden muss.

© Beobachter Ausgabe 4 vom 22. Feb 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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