Zusendungen

Darf ich sie behalten?

Text:
  • Doris Huber
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
24/09

Frage: Vor Weihnachten landen wieder zahlreiche Sammelaufrufe im Briefkasten. In vielen Kuverts stecken Karten, Kalender oder gar CDs. Muss ich diese Sachen zurückschicken, wenn ich sie nicht will?

Zusendungen: Darf ich sie behalten?

Nein. Solche Zusendungen gelten rechtlich als unbestellt. Und solche müssen Konsumentinnen und Konsumenten nicht bezahlen, nicht zurückschicken und auch nicht aufbewahren. Sie können also frei entscheiden, was Sie mit diesen Beilagen machen: Sie können sie kostenlos gebrauchen, wegwerfen oder weiterverschenken. Und brauchen dabei kein schlechtes Gewissen zu haben.

Mit den Beilagen erhoffen sich die Organisationen ein besseres Spendenresultat. Und offenbar funktioniert das auch. Gemäss der Stiftung Zewo stellen Hilfswerke fest, dass viele Leute etwas mehr spenden, wenn sie ein Geschenk erhalten. Wenn Sie aber keine solchen Spendenaufrufe mit Geschenkbeilagen wünschen, teilen Sie das dem Hilfswerk am besten mit. Zewo-zertifizierte Organisationen berücksichtigen den Wunsch. Sie können die Zusendung auch unfrankiert retournieren mit dem Vermerk «zurück an den Absender». Beachten Sie aber, dass damit dem Hilfswerk zusätzliche Kosten entstehen.

 

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