Bittere Altersarmut ist heutzutage selten. Doch um den bisherigen Lebensstandard ohne Einschränkungen weiter halten zu können, sind meist private Vermögenswerte erforderlich.

Aufstellung der künftigen Lebenshaltungskosten

Um den Einkommensbedarf für die Zeit nach der Pensionierung zu planen, ist eine Aufstellung der mutmasslichen Lebenshaltungskosten unabdingbar. Ein bedeutender Kostenfaktor sind die Steuern. Sie bleiben meist höher als erwartet. Wohl sinkt das Einkommen in den meisten Fällen. Aber dafür fallen auch viele Abzüge weg wie beispielsweise die Berufspauschale oder Abzüge für den Arbeitsweg, die bisher die Steuerlast gedämpft haben. Erfahrungsgemäss werden nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit rund 80 bis 100 Prozent der bisherigen Ausgaben benötigt. Vergessen Sie bei der Aufstellung der Lebenshaltungskosten die Inflation nicht: Wer etwa mit Kosten von 8000 Franken monatlich rechnet, benötigt nach zehn Jahren bei 1,5 Prozent Inflation bereits 9300 Franken, um dieselben finanziellen Bedürfnisse zu decken.

Liste mit den erwarteten Einkommen

Auf der andern Seite der Tabelle listen Sie das erwartete Einkommen auf: AHV- und Pensionskassenrente sowie Vermögenserträge. Liegen keine fehlenden Versicherungsjahre vor, so dürfen viele Versicherte mit der maximalen AHV-Rente rechnen. Ehepaare bekommen das  Anderthalbfache der Einzelrente. Wie hoch die Pensionskassenrente ausfallen wird, entnehmen Sie der Hochrechnung in Ihrem Pensionskassenausweis.

Einkommenslücke decken

Manchmal reichen AHV- und Pensionskassenrente sowie Mieteinnahmen, Zins- und Dividendenerträge nicht, um die absehbaren Lebenshaltungskosten zu decken. Dann stellt sich die Frage, wie diese Einkommenslücke geschlossen werden kann. Vor allem wenn man sich vorzeitig pensionieren lassen möchte, bieten sich dazu die angesparten Vorsorgegelder aus der Säule 3a an: 3a-Konten darf man bereits ab vollendetem 59. (Frauen) bzw. 60. Altersjahr (Männer) beziehen. Dasselbe gilt für allfällige Guthaben auf einem so genannten Freizügigkeitskonto, wo gebundene Vorsorgegelder der 2. Säule geparkt wurden, die nicht in eine Pensionskasse flossen.

Vermögensverzehr setzt liquide Mittel voraus

Die restliche Lücke muss mit einem schrittweisen Vermögenskonsum gedeckt werden. Darum ist es wichtig, zumindest einen Teil seines Vermögens liquide zu halten, beispielsweise auf einem Sparkonto. Als Faustregel für die Bestimmung des ungefähren Kapitalbedarfs gilt, dass rund das 20-Fache der verbleibenden Einkommenslücke benötigt wird, um den erforderlichen Vermögensverzehr langfristig zu decken. Beträgt die Einkommenslücke beispielsweise 10 000 Franken pro Jahr, so sollte das frei verfügbare Vermögen also rund 200 000 Franken betragen.

Frühzeitige Planung ist nötig

Es versteht sich von selbst, dass die Einkommenslücke umso leichter geschlossen werden kann, je früher der private Spar- und Vorsorgeprozess beginnt. Es empfiehlt sich daher, spätestens mit 50 bis 55 Jahren zusammen mit Experten Ihrer Bank einen ersten Vorsorgecheck durchzuführen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter ubs.com/vorsorge oder via E-mail an vorsorge@ubs.com.

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