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Brillenproblem
Wer haftet?
Frage: Meine neue Brille will einfach nicht passen: Sie rutscht und drückt. Der Augenoptiker konnte die Brille trotz vielfachen Versuchen nicht richten. Nun möchte ich ein neues Gestell haben. Wer übernimmt die Kosten für die mangelhafte Brille? Markus G.
Der Augenoptiker – sofern er Sie in der Auswahl des Gestells beraten und keine Vorbehalte bezüglich allfälliger Anpassungsprobleme gemacht hat. Wenn ein Optiker nach einem vom Kunden mitgebrachten Rezept eine Brille herstellt, ist das ein sogenannter Werkvertrag. Dieser verpflichtet den Optiker, eine tadellose Brille anzufertigen und sie erfolgreich anzupassen.
Gelingt ihm das nicht, kann er eine Alternative anbieten. Diese muss aber zumutbar sein, zum Beispiel statt einer ovalen eine leicht gerundete Fassung. Nicht zumutbar wäre, wenn er statt des gewünschten Metallgestells eine Kunststoff-Fassung anböte.
Für Sie heisst das: Egal, ob Sie sich mit dem Augenoptiker auf eine akzeptable Alternative einigen können oder ob Sie schliesslich vom Vertrag zurücktreten – die Kosten für die mangelhafte Brille gehen zu seinen Lasten.
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© Beobachter Ausgabe 18 vom 02. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten



Schnäppchen
Rabatte, Vorauszahlungen et cetera: Gilt immer das, was angeschrieben ist?